!!!Gemeindebund, Österreichischer

1947 gegründet; freiwilliger Zusammenschluss der Gemeinden auf vereinsrechtlicher Basis; durch die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes 1988 (ebenso wie die Interessenvertretung der Städte, der Österreichische Städtebund) als Interessenvertretung der Gemeinden verfassungsrechtlich verankert. Als solche wird er insbesonders in Begutachtungsverfahren zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes und der Länder und als Verhandlungspartner bei Finanzausgleichsverhandlungen einbezogen. Enge Zusammenarbeit besteht weiters mit dem Österreichischen [Städtebund|AEIOU/Städtebund,_Österreichischer] und mit der am Sitz der Niederösterreichischen Landesregierung eingerichteten Verbindungsstelle der Bundesländer. Der Gemeindebund gehört auch der Österreichischen Raumordnungskonferenz ([ÖROK|AEIOU/ÖROK]) an.



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