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Gemeindesteuern#

Aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes und der entsprechenden Landesgesetze von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zu erhebende und ihnen zufließende Steuern: Grundsteuer, Kommunalsteuer, Zweitwohnsitzabgaben, Getränkesteuer und Gefrorenensteuer, Lustbarkeitsabgaben, Abgaben für das Halten von Tieren, Abgaben von freiwilligen Feilbietungen, Abgaben von Ankündigungen, Abgaben für den Gebrauch von öffentlichem Grund in den Gemeinden und des darüber befindlichen Luftraums, Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen sowie Gemeindeverwaltungsabgaben.