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Geschworenengericht#

Entscheidet über alle Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. mit einem Strafrahmen von mindestens 5 Jahren bis über 10 Jahren bedroht sind, und politische Delikte.

Das Geschworenengericht besteht aus dem Schwurgerichtshof (3 Berufsrichter) und der Geschworenenbank (8 Laienrichter = Geschworene). Die Geschworenen entscheiden allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage aufgrund der vom Schwurgerichtshof gestellten Haupt-, Eventual- und Zusatzfragen.

Ist diese Entscheidung (Wahrspruch) nach einstimmiger Meinung der Berufsrichter falsch, kann er vom Obersten Gerichtshof überprüft werden und die Strafsache allenfalls einem anderen Geschworenengericht zur neuerlichen Entscheidung zugewiesen werden. Das Strafausmaß bestimmen Berufs- und Laienrichter gemeinsam.