!!!Getränkesteuer

Durch die Finanzausgleichs-Novelle 1991 von einer Verbrauchsteuer in eine Verkehrsteuer umgewandelte Steuer, die durch Landesgesetz näher geregelt und von den Gemeinden ausgeschrieben wird. Sie betrug auf Speiseeis und alkoholische Getränke 10 %, auf alkoholfreie Getränke 5 % und ist beim Verkauf an den Letztverbraucher vom Verkäufer abzuführen. Die Getränkesteuer wurde am 9. 3. 2000 durch den Europäischen Gerichtshof aufgehoben, weil sie der Verbrauchsteuerrichtlinie der EU nicht gerecht wurde.





%%language
[Short version in English|AEIOU/Getränkesteuer/Getränkesteuer_english|class='wikipage british']
%%

[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]

[{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}]
[{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]