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Gewerkschaften#

Vorläufer waren ab dem 15. Jahrhundert nachweisbare Bruderschaften von Handwerksgesellen. Nach einem Aufstand der Schuhknechte 1722 wurden alle Bruderschaften und Gesellenvereine aufgelöst, im Strafgesetzbuch von 1803 wurde die Vereinigung von Handwerksgesellen unter Strafe gestellt. Im Vormärz kam es dann vereinzelt zur Bildung von Kranken- und Sterbekassen. Die Staatsgrundgesetze von 1867 und das Koalitionsgesetz von 1870 ermöglichten den Zusammenschluss von Vereinigungen und die Durchsetzung verbesserter Arbeitsbedingungen durch Streiks, sodass in den Folgejahren Gewerkschaftsvereine gebildet werden konnten. 1873 gab es in den jetzigen österreichischen Bundesländern insgesamt 150 Vereine mit zirka 52.000 Mitgliedern, davon 70 % in Wien. Schon damals bestand eine Verbindung zur Arbeiterbewegung, auf dem Parteitag von Hainfeld 1888/89 wurde die Gründung von Gewerkschaftsvereinen empfohlen.


1892 bildeten 194 (davon 69 Wiener) Fachvereine die "Provisorische Kommission der Gewerkschaften Österreichs", die 1893 einen 1. Gewerkschaftstag abhielt. 1897 spaltete sich eine tschechische Kommission ab, deren autonome Vereine hatten 1909 40.000, die österreichischen Vereine 415.000 Mitglieder. Seit zirka 1890 entstanden auch christliche Gewerkschaftsvereine, die 1906 eine Zentralkommission bildeten. Die nach 1900 gegründeten deutschnationalen Gewerkschaften hielten 1906 einen Kongress ab. Die einzelnen Berufsgruppen waren verschieden stark organisiert, am besten Buchdrucker, Lithographen und Bauarbeiter.


Nach 1900 organisierten die Gewerkschaften große Streiks für die Verkürzung der Arbeitszeit und schlossen zunehmend Kollektivverträge (ohne gesetzliche Basis) ab, ihr Einfluss auf die Wirtschaftspolitik war aber gering. Der Ausnahmezustand während des 1. Weltkriegs erschwerte die Tätigkeit (Kriegsdienstleistungsgesetz).


Nach 1918 schlossen sich die der Gewerkschaftskommission Zugehörigen als freie Gewerkschaften den Sozialdemokraten an und waren in der Sozialpolitik erfolgreich (F. Hanusch, F. Domes), kooperierten mit den 1920 geschaffenen Arbeiterkammern (Kammern für Arbeiter und Angestellte), errichteten Lehrlingssektionen und hatten Ende 1921 1,079.777 Mitglieder. Diese Zahl ging bis 1932 auf 520.000 zurück. 1928 nannte sich die Kommission "Bund freier Gewerkschaften". Die Bindung an die Sozialdemokraten führte im Februar 1934 zur Auflösung. Die von der Regierung unterstützten christlichen Gewerkschaften hatten 1920 65.000 Mitglieder und stiegen bis 1932 auf 130.000 Mitglieder. 1928 kam es zur Bildung einer unabhängigen gelben Gewerkschaft. Deutschnationale Gewerkschaften bestanden weiterhin und hatten 1931 zirka 50.000 Mitglieder. Im März 1934 wurde der "Gewerkschaftsbund der österreichischen Arbeiter und Angestellten" (ohne öffentliche Bedienstete sowie Land- und Forstarbeiter) als öffentlich-rechtliche Einrichtung geschaffen, der auch das Vermögen der freien Gewerkschaften erhielt und ein Mitspracherecht bei der Arbeitsvermittlung bekam, aber nur über eingeschränkte Selbstverwaltung verfügte (Ende 1936: 368.000, 1937: 400.000 Mitglieder).


1938 wurde der Gewerkschaftsbund aufgelöst, die Arbeiter und Angestellten der Deutschen Arbeitsfront (DAF), einer gemeinsamen Organisation der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, eingegliedert. Am 15. 4. 1945 wurde in Wien der Österreichische Gewerkschaftsbund gegründet.

Literatur#

  • F. Klenner, Geschichte der österreichischen Gewerkschaften, 3 Bände, 1951-79
  • derselbe, 100 Jahre österreichische Gewerkschaften 1981