!!!Grundherrschaft

Vom Frühmittelalter bis 1848 vorherrschende Besitzstruktur des ländlichen Raums. Der Grundherr hatte seinen Holden "Schutz und Schirm" zu gewähren und übte Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus. Die Untertanen standen in unterschiedlichen Abhängigkeitsverhältnissen zu ihm, hatten Abgaben in Geld oder Naturalien sowie Frondienste zu leisten. Die Grundherrschaft endete mit der Übertragung des Rustikalbesitzes gegen Entschädigung auf die Bauern, während der direkt bewirtschaftete Dominikalbesitz privates Grundeigentum und vielfach Großgrundbesitz wurde.

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-- [Bruns Valentina|User/Bruns Valentina], Dienstag, 17. November 2015, 21:30

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