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Grundrechte#

Grundrechte sind dem Staatsbürger (Bürgerrechte) bzw. jedem Menschen (Menschenrechte/Jedermannsrechte) im Verfassungsrang eingeräumte subjektive Rechte. Der vom B-VG selbst verwendete Begriff ist „verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte". Die Grundrechte sind in Österreich nicht zentral verankert, sondern auf mehrere Gesetze verteilt. Grundrechte enthalten die Bundesverfassung, das Staatsgrundgesetz von 1867 ("über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger"), die Staatsverträge von Saint-Germain (1919) und Wien (1955), die Europäische Menschenrechtskonvention von 1958, das Zivildienstgesetz und das Datenschutzgesetz, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz; das Minderheiten-SchulG für das Burgenland; das Minderheiten-SchulG für Kärnten.

Folgende besonders wichtige Grundrechte enthält das österreichische Verfassungsrecht: Gleichheit vor dem Gesetz (verbunden mit einem allgemeinen Sachlichkeitsgebot für Gesetzgeber und Vollziehung); gleiche Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern; Recht der Freizügigkeit der Person und des Vermögens; Freiheit des Aufenthalts, der Einreise und der Auswanderung; Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums (eingeschränkt durch die Möglichkeit der Enteignung); Freiheit des Liegenschaftserwerbs; Aufhebung des Untertänigkeits- und Hörigkeitsverbands (seit 1848); Freiheit der Erwerbstätigkeit (aus bestimmten sachlichen Gründen einschränkbar); Schutz der persönlichen Freiheit (einschränkbar nur aufgrund einer richterlichen Anordnung); Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen (das ist zuständigen) Richter; Unverletzlichkeit des Hausrechts; Schutz des Brief- und des Fernmeldegeheimnisses (einschränkbar jeweils aufgrund richterlicher Anordnung); Petitionsrecht; Vereins- und Versammlungsfreiheit; Meinungs- und Pressefreiheit; Verbot der Vorzensur; Glaubens- und Gewissensfreiheit; Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre sowie der Künste; Unterrichtsfreiheit; Recht auf Bildung; Freiheit der Berufswahl und der Berufsausbildung; Rechte der Minderheiten; Recht auf Leben; Recht auf Datenschutz; Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht, Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung; Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Recht der Eheschließung und Familiengründung; Wahlrecht; Recht auf ein faires Verfahren; Recht auf eine wirksame Beschwerde.

Die vorgenannten Grundrechte können in folgende Kategorien eingeteilt werden: Freiheitsrechte; Gleichheitsrechte; politische Grundrechte; Minderheitenrechte; Verfahrensrechte; soziale Grundrechte.

Literatur#

  • F. Ermacora, Grundriß der Menschenrechte in Österreich, 1988
  • Grabenwarter, Europäische Menschenrechtskonvention, 2. Auflage,, 2005
  • Adamovich/Funk/Holzinger/Frank, Österreichisches Staatsrecht, Band 3: Grundrechte (2003)