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Hainburger-Au-Besetzung#

Das von den Donaukraftwerken geplante Kraftwerk im Raum Hainburg war am 22. 12. 1983 zum "bevorzugten Wasserbau" erklärt worden. Nachdem am 26. 11. 1984 die Niederösterreichische Landesregierung als Naturschutzbehörde und das Landwirtschaftsministerium am 5. 12. 1984 das behördliche Verfahren abgeschlossen hatten, wurde bei Stopfenreuth mit den Arbeiten begonnen. Am 8. 12. organisierte die Österreichische Hochschülerschaft einen "Sternmarsch", mehrere hundert Personen blieben in der Au und erzwangen die Einstellung der Rodungsarbeiten. Nachdem die Au zum Sperrgebiet erklärt worden war, kam es am 19. 12. zu Zusammenstößen zwischen 2000 Polizisten und 4000 Aubesetzern, bei denen 26 Personen verletzt wurden. Ab 21. 12. 1984 verhängte die Bundesregierung einen Rodungsstopp. Das von 4.-11. 3. 1985 durchgeführte K.-Lorenz-Volksbegehren, das unter anderem ein Verbot von Großkraftwerken wie Hainburg und die Errichtung eines Nationalparks im Gebiet von Hainburg verlangte, wurde von 353.906 Personen unterzeichnet. Am 1. 7. 1986 hob der Verwaltungsgerichtshof den Wasserrechtsbescheid auf. Seit 1996 gehört das Gebiet der Hainburger Au zum Nationalpark Donau-Auen.

Die Hainburger-Au-Besetzung war sowohl von umweltpolitischer als auch von demokratiepolitischer Bedeutung für Österreich.

Weiterführendes#

Literatur#

  • E. Stenitzer, Der Konflikt um Hainburg, 1994