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Hofgericht#

  1. in Niederösterreich und Oberösterreich in der frühen Neuzeit häufig das Gericht eines Stifts, dem die Jurisdiktion über seine Untertanen zustand;

  2. landesfürstliches Gericht, aus dem Hoftaiding (späte Babenbergerzeit) zunächst als Gerichtsstand der Ministerialen (Landherren) hervorgegangen ("Hofrichter" regelmäßig seit 1314). Wegen zu starken Adelseinflusses bestand ab Albrecht V. ein neues Hofgericht unter dem Vorsitz des Herzogs, das von Friedrich III. in "Kammergericht" umbenannt wurde.