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Ingenieur#

Geschützte Berufsbezeichnung für wissenschaftliche oder auf wissenschaftlicher Grundlage ausgebildete Fachleute der Technik. Absolventen von Hochschulen führen den Titel "Diplomingenieur". Während der 1. Republik konnten Abgänger einer Technischen Hochschule nach der 1. Staatsprüfung den Titel "Ingenieur" führen. In der 2. Republik erhielten Abgänger einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) sowie vergleichbaren berufsbildenden höheren Schulen (in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig)nach dreijähriger Praxis den Titel Ingenieur.

Die akademischen Hochschulgrade für Ingenieure nach dem europäischen Bologna-Prozess sind der Bachelor of Science (abgekürzt: B.Sc.) bzw. of Engineering (B.Eng.) und der darauf aufbauende Master of Science (M.Sc.) bzw. of Engineering (M.Eng.), die den bisherigen akademischen Grad Diplom-Ingenieur (abgekürzt: Dipl.-Ing.) weitgehend[1] ersetzen. Der Mastergrad öffnet den Weg für die Promotion zum Doktor der Ingenieurwissenschaften (abgekürzt: Dr.-Ing.).

Weiterführendes#