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Jagd#

Jagdrecht


Das Jagdrecht ist in Österreich nach dem föderalistischen Prinzip Ländersache, das heißt, jedes österreichische Bundesland besitzt ein eigenes Landesgesetz. Grundsätzlich ist das Jagdrecht an das Eigentum von Grund und Boden gebunden ("Eigenjagd"). Die Reviermindestgröße beträgt dabei 115 ha (ausgenommen Burgenland und Tirol mit 300 ha). Kleinere Flächen werden zu so genannten Gemeinde- bzw. Genossenschaftsjagdgebieten zusammengefasst. In Österreich gibt es knapp 12.000 solcher eigenständiger Reviere.

Jährlich werden an die 350.000 Stück Schalenwild (Rot-, Reh-, Gams-, Muffel- und Schwarzwild) sowie rund 600.000 Stück sonstiges Haar- (Hasen, Füchse usw.) und Federwild (Fasane, Wildenten usw.) erlegt. Dem Markt werden damit innerhalb eines Jahres rund 10 Millionen Kilogramm Wildbret zugeführt. Jegliches Schalenwild mit Ausnahme von Schwarzwild darf nur im Rahmen eines behördlich genehmigten Abschussplanes erlegt werden. In diesem wird nicht nur die Stückzahl genau vorgeschrieben, sondern auch Alter und Geschlecht des zu erlegenden Wildes. Rot-, Reh- und Gamswild werden hauptsächlich in der 2. Jahreshälfte bejagt. Der Schwerpunkt der Niederwildbejagung (Hasen, Fasane) sind die Monate Oktober und November.

Die Interessen der in den Bundesländern ansässigen Jäger werden von den 9 Landesjagdverbänden vertreten. Diese sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die über eine Zentralstelle als Dachorganisation verfügen. Diese hat namens der Landesjagdverbände die österreichische Jagd gegenüber Bundesdienststellen und dem Ausland zu vertreten.

In Österreich üben rund 110.000 Personen die Jagd aus, die Jäger stammen aus allen sozialen Schichten. An die 10.000 Jäger sind als neben- und hauptberufliche Jagdaufsichtsorgane bestellt. Die Hauptaufgabe der Jagd besteht heute in der Regulierung jener Wildbestände, bei denen es zu hohe Stückzahlen gibt, bzw. in der Schaffung und Bewahrung von intakten Lebensräumen für die den Jägern per Gesetz anvertrauten Wildtiere. Ein wichtiger Bestandteil der Hege ist die Winterfütterung.

Weiterführendes#

Literatur#

  • H. Binder, Jagdrecht, 1992
  • Österreichischer Jagd- und Fischereiverlag (Hg.), Der große Jagdprüfungsbehelf, 1995