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Juliabkommen 1936#

Vertrag zwischen der österreichischen Regierung Schuschnigg und der deutschen Regierung Hitler vom 11. 7. 1936, der unter dem Druck der Annäherung des faschistischen Italien, an das der österreichische Ständestaat seine Politik gebunden hatte, an das nationalsozialistische Deutschland zustandekam. Deutschland versprach darin, die Souveränität Österreichs anzuerkennen, sich nicht in die inneren Angelegenheiten Österreichs ("einschließlich der Frage des österreichischen Nationalsozialismus") einzumischen und die Tausend-Mark-Sperre aufzuheben.

Österreich verpflichtete sich dafür, die verhafteten Nationalsozialisten zu amnestieren, eine Außenpolitik in Anlehnung an die deutsche Außenpolitik zu betreiben und 2 Vertrauenspersonen der nationalen Opposition in die Regierung aufzunehmen. Schuschnigg ernannte infolgedessen den "Betont-Nationalen" Edmund Glaise-Horstenau zum Minister ohne Portefeuille und Guido Schmidt, der den Abschluss des Juliabkommens betrieben hatte, zum Staatssekretär für Äußeres. Die österreichische Politik schlug nun einen Kurs ein, der als "deutscher Weg" bezeichnet wurde. Als Folge wurde die Konfrontationspolitik der weiterhin verbotenen NSDAP durch eine evolutionäre Unterwanderung der österreichischen Abwehr abgelöst.

Weiterführendes#

Literatur:

Das Juliabkommen von 1936, 1977