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Jungbürger#

Jugendliche, die das aktive Wahlalter erreicht haben und die somit in den Stand der vollen bürgerlichen Rechte eintreten. Dieser Eintritt wird in vielen Gemeinden als besonderes Ereignis gefeiert. Vielfach lädt der Bürgermeister zu einer "Jungbürgerfeier" ein. In einigen Bundesländern werden "Jungbürgerbücher" angeboten. Ein erklärtes Ziel der "Jungbürgerfeiern" ist, den jungen Menschen ihre demokratischen Möglichkeiten und Aufgaben nahezubringen, sie vor allem aber auch zur Mitwirkung und Mitgestaltung an kommunalen Aufgaben zu bewegen.


--> ABC: Jungbürgerfeier (ABC zur Volkskunde Österreichs)