Kelsen, Hans - Austria-Forum : AEIOU
Kelsen, Hans#
* 11.10. 1881, Prag
† 19.4.1973, Berkeley (USA)
Staats- und Verwaltungsrechtler, Rechtsphilosoph
Hans Kelsen wurde am 11. Oktober 1881 in Prag als ältester Sohn einer deutschsprachigen jüdischen Familie geboren.
1883 zog die Familie nach Wien, wo der Vater, Adolf Kelsen, eine kleine Lampen-Fabrik gründete. Hans Kelsen maturierte 1900 am Akademischen Gymnasium, absolvierte den einjährigen Wehrdienst und wurde 1906 an der Uni Wien zum Doctor juris promoviert.
Nach einem Studienaufenthalt in Heidelberg bei Georg Jellinek (1908) arbeitete er an seiner über 700 Seiten starken Habilitationsschrift „Hauptprobleme der Staatsrechtslehre“, mit der er im Juli 1911 die Lehrbefugnis für allgemeines und österreichisches und Staatsrecht, Rechtsphilosophie und deren Geschichte verliehen bekam. Im Brotberuf hielt er zahlreiche Vorträge an der "Exportakademie", der jetzigen Wiener Wirtschaftsuniversität, sowie in der Wiener Volksbildung.
1912 heiratete er Margarete Bondi, der Ehe entstammen zwei Töchter. 1914 bis 1918 war Kelsen zum Kriegsdienst eingezogen und arbeitete ab 1915 in der Militärjustiz, wo er ua das Gnadenreferat leitete. 1917 rückte er zum persönlichen Berater des k.u.k. Kriegsministers Rudolf Stöger-Steiner auf und entwickelte in dessen Auftrag Pläne nicht nur für eine Reform der k.u.k. Armee, sondern auch für eine verfassungsrechtliche Reform der k.u.k. Monarchie.
Im Juli 1918 wurde Kelsen zum außerordentlichen Professor an der Universität Wien ernannt; ein Jahr später erfolgte seine Ernennung zum ordentlichen Professor, womit er die Nachfolge Edmund Bernatziks als Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht antrat. Neben seiner akademischen Tätigkeit war Kelsen von 1918 bis 1921 als juristischer Experte für die Staatskanzlei bzw. das Bundeskanzleramt tätig und wirkte im Auftrag Karl Renners maßgeblich an der Ausarbeitung der österreichischen Bundesverfassung von 1920 mit.
Insbesonders entwickelte Kelsen die österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit und war schließlich auch selbst von 1919 bis 1930 nebenamtlich als Richter am VfGH tätig. Als 1929 die zweite Bundes-Verfassungsgesetznovelle verabschiedet und bestimmt wurde, dass alle am Verfassungsgerichtshof tätigen Richter per 15. Februar 1930 ihres Amtes enthoben seien, verließ Kelsen unter politischen und antisemitischen Anfeindungen Wien. Im Herbst 1930 nahm er einen Ruf als Ordinarius für Völkerrecht an der Universität zu Köln an. Doch schon 1933 musste er nach der Machtergreifung Adolf Hitlers aufgrund seiner jüdischen Abstammung aus dem Amt scheiden und floh aus Deutschland. Da die Universität Wien ihn nicht wieder aufnahm, nahm er ein Angebot des Institut Universitaire de Hautes Etudes Internationales in Genf an; 1936 erhielt er auch einen Ruf von der Deutschen Universität in Prag und verbrachte fortan die Sommersemester in Genf, die Wintersemester in Prag.
Doch nach dem Münchener Abkommen weigerte sich Kelsen, nach Prag zurückzukehren; und mit Jahresende 1939 wurde er formell, allerdings ohne Pensionsbezüge in den Ruhestand versetzt. Da er sich auch in Genf bald vor dem Nationalsozialismus nicht mehr sicher fühlte, emigrierte er Ende Juni 1940 in die USA. Für einen kontinentaleuropäischen und zudem betagten Rechtswissenschafter gab es im US-amerikanischen Case Law-System allerdings keinen Platz, und außerdem waren die wenigen freien Stellen bereits von den zahlreichen anderen europäischen Emigranten besetzt. Deshalb hielt sich Kelsen anfangs mit befristeten Stipendien, u.a. seitens der Rockefeller Foundation über Wasser. So war er im akademischen Jahr 1940/41 Lecturer an der Harvard Law School, lehrte später am Wellesley College und erhielt erst 1943 eine Gastprofessur an der University of California in Berkeley – jedoch nicht an der Law School, sondern am Political Science Department.
1944 wirkte Kelsen im Office of Wartime (Economic Affair’s Liberated Areas Division) in Washington D.C., wo er u.a. ein Gutachten zur völkerrechtlichen Stellung Österreichs und Deutschlands nach Kriegsende verfasste. 1945 erhielt er schließlich in Berkeley eine Professur für Political Science und wurde US-amerikanischer Staatsbürger. Bereits 1946 wurde er wieder nach Washington gerufen, diesmal um bei der Vorbereitung der Nürnberger Prozesse zu helfen.
In jenen Jahren und vor allem nach seiner Emeritierung 1952 entwickelte Kelsen eine rege Reise- und Vortragstätigkeit, die ihn nicht nur wieder nach Genf und auch nach Österreich, sondern vor allem nach Südamerika führte. Die südamerikanischen Rechtsphilosophen Hugo Caminos, Ernesto Hermida und Jaime Perriaux trugen zur Verbreitung von Kelsens Reiner Rechtslehre maßgeblich bei.
In den 1950er Jahren setzte sich Kelsen insbesonders mit den politischen und Rechtstheorien des Kommunismus und Bolschewismus auseinander und überarbeitet seine Rechtslehre. Er nahm zahlreiche Ehrendoktorate entgegen, u.a. von Utrecht, Harvard, Mexico, Berlin, Wien und New York. 1953 erhielt er den Karl Renner-Preis und den Ehrenring der Stadt Wien.
Kelsen starb am 19. April 1973 in Berkeley, Kalifornien. Posthum erschienen u.a. 1979 seine Schrift „Die allgemeine Theorie der Normen“ und jüngst, 2011, der Band „Secular Religion“.
An seinem Wohnhaus in Wien 8, Wickenburggasse 23, und am Akademischen Gymnaisium Wien 1, Beethovenplatz, sind Gedenktafeln angebracht. Im Arkadenhof der Universität Wien ist seit 1984 seine Büste von Ferdinand Welz aufgestellt; seit 2007 befindet sich eine Kopie dieser Büste beim Bundespräsidenten in einem Raum des Leopoldinischen Traktes der Alten Hofburg, welcher die Bezeichnung „Hans Kelsen-Zimmer“ trägt. Im 3. Bezirk ist Kelsen eine Straße gewidmet.
1972 wurde - anlässlich des 90. Geburtstags von Hans Kelsen - das Hans Kelsen-Institut gegründet, eine Bundesstiftung, die der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Reinen Rechtslehre dient.
Dieser Eintrag wurde unter Mitarbeit von Tamara Ehs erstellt.
Text aus: Robert Walter - Hans Kelsen und die "Reine Rechtslehre" #
in: Das geistige Leben Wiens in der Zwischenkriegszeit, Österreichischer Bundesverlag, Wien, 1980 (Ringvorlesung unter Leitung von Prof. Dr. Norbert Leser)
Universität Wien
Arkadenhof
Hans Kelsen war ein typischer Wiener. Zunächst seiner Herkunft nach: Kelsens Vater stammte aus einer jüdischen Familie, die in Brody, einem Ort des ehemaligen österreichischen Galizien, beheimatet war. Von dort wanderte er zunächst nach Prag aus, wo er sich verehelichte und wo ihm am 11. Oktober 1881 als erstes Kind Hans Kelsen geboren wurde. Schon drei Jahre später übersiedelte die - deutschsprachige - Familie Kelsen nach Wien; hier besuchte Hans Kelsen die Volksschule und - als durchaus mittelmäßiger Schüler - das Akademische Gymnasium; seine Interessen galten damals insbesondere der Philosophie und Mathematik sowie der Literatur. Nach seiner Matura absolvierte er seinen Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger und wandte sich dann - eher aus Vernunft als aus Neigung - dem juristischen Studium an der Wiener Fakultät zu. Dort beeindruckten ihn im besonderen die rechtsphilosophischen Vorlesungen von Leo Strisower und jene des Staatsrechtslehrers Edmund Bernatzik. Durch Strisowers Vorlesung angeregt, entstand seine erste Publikation über die "Staatslehre des Dante Alighieri", die im Jahre 1906, dem Jahre der Promotion Kelsens zum Doktor juris, erschien. Kelsen hat sie später als "nicht mehr als eine unoriginelle Schülerarbeit" bezeichnet und hinzugefügt, dass es freilich das einzige seiner Bücher gewesen sei, das keinerlei ablehnende Kritik erfuhr. Nach Absolvierung des "Gerichtsjahres", Publikation einiger verfassungsrechtlicher Arbeiten und einem Studienaufenthalt in Heidelberg, wo der - aus Wien stammende - damals führende Staatsrechtslehrer Georg Jellinek wirkte, gelang es Kelsen, dessen Familie - nach Krankheit und Tod des Vaters - in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, 1911 die Stellung eines provisorischen "Konzeptsadjunkten" an der Exportakademie (der späteren Hochschule für Welthandel und jetzigen Wirtschaftsuniversität Wien) zu erlangen. Im selben Jahre erschien seine - die Reine Rechtslehre begründende - Habilitationsschrift über die Hauptprobleme der Staatsrechtslehre. Die weiteren Jahre sind durch zahlreiche weitere Arbeiten, eine Reihe von Vorlesungen an der Universität und der Exportakademie gekennzeichnet. Damals wurden die - später bedeutenden - Gelehrten Adolf Merkl (1890-1970) und Alfred Verdroß (1890-1980) seine Schüler.
Von 1914-1918 hatte Kelsen Militärdienst zu leisten, wobei er vorwiegend für administrative Aufgaben herangezogen wurde. Seine letzte - und auch wichtigste - Tätigkeit in diesem Bereiche war die eines juristischen Referenten des Kriegsministers. Als solcher arbeitete der Hauptmann-Auditor Kelsen - im Auftrag des Kriegsministers - an einer Reform der Verfassung der Monarchie; zu einer solchen ist es freilich nicht mehr gekommen. Während dieser Zeit, nämlich 1917, wurde Kelsen als Professor an der Universität Wien und nach dem Tode von Edmund Bernatzik, 1919, als dessen Nachfolger ordentlicher Professor.
Nach dem Kriege erwuchs Kelsen eine verfassungspolitische Aufgabe von großer Bedeutung - er wurde von Staatskanzler Dr. Renner als Konsulent für die Ausarbeitung der neuen Verfassung Österreichs herangezogen. So wurde er - was hier nicht näher dargestellt werden kann - zu einem der Mitgestalter der Bundesverfassung 1920, die bekanntlich bis 1933 und dann wieder seit 1945 die rechtliche Grundlage Österreichs darstellt.
Damals entstand aber auch die - bereits erwähnte - "Wiener Schule", als deren unbestrittener Hauptvertreter Hans Kelsen wirkte.
1930 verließ Kelsen - nach leidenschaftlichen fachlichen Angriffen und politischen Benachteiligungen - Wien, um einem Ruf an die Universität Köln zu folgen. Damit war der Bestand der "Wiener Schule" als Zusammenarbeit gleichgesinnter Gelehrter beendet.
In der Folge blieb aber Kelsen weiterhin der Hauptvertreter seiner Lehre. Sein Lebensweg führte ihn - nach nur kurzen Lehrtätigkeiten in Köln, Prag und Genf sowie nach seiner Emigration in die Vereinigten Staaten im Jahre 1940 an amerikanischen Universitäten - schließlich an die Universität Berkeley (Kalifornien), wo es ihm seine bis ins höchste Alter anhaltende Schaffenskraft ermöglicht hat, seine Lehre immer wieder weiterzuführen und zu verteidigen.
Wenn man auch die zweite Auflage seiner "Reinen Rechtslehre" im Juli 1960 deren "definitive Formulierung" genannt hat (Kunz, öZöffR, NF, 11, 1961, S. 375), so zeigen sich doch auch noch später Modifikationen, die vom rastlosen Bemühen Kelsens zeugen, seine Lehre nicht nur zu verteidigen, sondern auch weiterzuentwickeln. Dies zeigt zuletzt das 1979 posthum erschienene Werk "Allgemeine Theorie der Normen". Es ist derzeit das letzte von über 600 - in 24 verschiedenen Sprachen erschienenen - Werken Kelsens. Aus diesen Arbeiten seien noch die "Allgemeine Staatslehre" (1925), die erste Auflage der "Reinen Rechtslehre" (1934) und die "General Theory of Law and State" (1945) hervorgehoben.
Kelsen war aber nicht nur wegen seiner Herkunft und der deutlichen Spuren eines österreichischen Schicksals in seinem Leben ein typischer Wiener; als solchen kennzeichneten ihn auch seine besondere persönliche Freundlichkeit und sein großer Charme, Eigenschaften, die nur scheinbar einen Kontrast zu seiner ehernen Härte in sachlichen Fragen und der Schärfe mancher seiner wissenschaftlichen Auseinandersetzungen bilden. Der Wiener Kelsen wußte, dass man sich - im Leben - "auch vertragen können (muss)", dass es aber in der Wissenschaft nur auf die Wahrheit ankommen kann. Deshalb wollte Kelsen - obgleich politisch keineswegs neutral - sich auch keiner politischen Richtung anschließen und bekannte: "Stärker als diese Sympathie war und ist mein Bedürfnis nach parteipolitischer Unabhängigkeit in meinem Beruf. Was ich dem Staat nicht zubillige: das Recht, die Freiheit
der Forschung und Meinungsäußerung zu beschränken, kann ich auch einer politischen Partei, durch freiwillige Unterwerfung unter ihre Disziplin nicht einräumen."
Wenn ich vom "österreichischen Schicksal" Kelsens gesprochen habe, so deshalb, weil ihm erst spät jene Anerkennung zugekommen ist, die ihm gebührte: 1930 hat er - aus politischen Gründen - seiner Heimat den Rücken gekehrt. Dem folgten drei Emigrationen. Erst gegen Ende seines Lebens wurde dem elffachen Ehrendoktor (und Inhaber zahlreicher weiterer Ehrungen) auch in seiner Heimat der Respekt entgegengebracht, den Persönlichkeit und Werk erheischen.
Zum Abschluss der Zeichnung der Persönlichkeit Kelsens sei seine Antwort auf die ihm gestellte Frage nach seinen grundlegenden Erfahrungen als Mensch und Lehrer wiedergegeben. Er schreibt dazu: ". . . einer Erfahrung möchte ich Ausdruck geben: dass es im Leben, auch in einem Leben, das sich im wesentlichen unter Männern der Wissenschaft abspielt, vor allem auf den moralischen Charakter des Menschen ankommt, dass Wahrheitsliebe, Selbsterkenntnis, Duldsamkeit, der Wille, niemandem Unrecht zu tun, den eigenen Geltungstrieb so weit als möglich zu kontrollieren, nicht weniger wichtig sind als gegenständliches Wissen und dass diese Charaktereigenschaften auch Einfluß auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit haben."
Am 19. April 1973 starb Kelsen in Berkeley.
Hans Kelsen, Schöpfer der österreichischen Bundesverfassung von 1920 im Interview (Video-Album)
Werke (Auswahl):
- Hauptprobleme der Staatsrechtslehre, 1911
- Vom Wesen und Wert der Demokratie, 1920
- Österreichisches Staatsrecht, Ein Grundriß, 1923
- Allgemeine Staatslehre, 1925
- Reine Rechtslehre 1934
- Vergeltung und Kausalität, 1941
- Peace Through Law, 1944
- The Law of the United Nations, 1950
- Was ist Gerechtigkeit?, 1953
- Allgemeine Theorie der Normen, 1979 (postum)
- Secular Religion (2011)
Literatur:
- R. A. Metall, H. Kelsen. Leben und Werk, 1969
- R. Walter und H. Kelsen, in: W. Brauneder (Hg.), Juristen in Österreich, 1987
- C. Heidemann, Die Norm als Tatsache. Zur Normentheorie H. Kelsens, 1997
- Tamara EHS, Hans Kelsen und politische Bildung im modernen Staat (Schriftenreihe des Hans Kelsen‐Instituts Bd. 29, Wien 2007).
- Tamara EHS (Hg.), Hans Kelsen. Eine politikwissenschaftliche Einführung (Baden‐Baden–Wien 2009).
- Thomas OLECHOWSKI, Über die Herkunft Hans Kelsens, in: Tiziana CHIUSI, Thomas GERGEN, Heike JUNG (Hgg.), Das Recht und seine historischen Grundlagen. Festschrift für Elmar Wadle zum 70. Geburtstag (Schriften zur Rechtsgeschichte, Bd. 139, Berlin 2008), S. 849–863.
- Robert WALTER, Clemens JABLONER, Klaus ZELENY (Hgg.), Der Kreis um Hans Kelsen (Schriftenreihe des Hans Kelsen‐Instituts 30, Wien 2008).
- Robert WALTER, Werner OGRIS, Thomas OLECHOWSKI (Hgg.), Hans Kelsen: Leben – Werk – Wirksamkeit (Schriftenreihe des Hans Kelsen‐Instituts, Bd. 32, Wien 2009). Online:
- Tamara Ehs / Miriam Gassner, Hans Kelsen (1881-1973). Legal Scholar between Europe and the Americas, in:
- http://www.transatlanticperspectives.org/entry.php?rec=132
- Forschungsprojekt http://www.hanskelsen.eu
Text aus dem Buch "Große Österreicher":#
Hans Kelsen (1881-1973)
Daß es im Leben, auch in einem Leben, das sich im wesentlichen unter Männern der Wissenschaft abspielt, vor allem auf den moralischen Charakter des Menschen ankommt, daß Wahrheitsliebe, Selbsterkenntnis, Duldsamkeit, der Wille, niemandem unrecht zu tun, den eigenen Geltungstrieb soweit als möglich zu kontrollieren, nicht weniger wichtig sind als gegenständliches Wissen und daß diese Charaktereigenschaften auch Einfluß auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit haben« - diese moralischen, sittlichen oder, wenn man will, charakterlichen Richtlinien hat Hans Kelsen im späten Alter sich selbst und seinen Kollegen im Reich der Wissenschaft vorgegeben. Dies waren keine Wunschvorstellungen, sondern Erfahrungswerte gewesen, die der große Rechtslehrer als Norm festgeschrieben hat.
Hans Kelsen hat sich sein Leben lang an das gehalten, was er viel später, in der Emigration, zu Papier gebracht hat: er hat immer die Moral in der Wissenschaft gesucht, er ist stets von dem Willen getrieben gewesen, »niemandem unrecht zu tun« - als Rechtslehrer hat er sich dazu verpflichtet gesehen.
Ein Widerspruch zur »Reinen Rechtslehre«, die Hans Kelsen geschaffen hat, zu jener oft mißverstandenen Weiterentwicklung des sogenannten Rechtspositivismus, dessen Inhalt sich in einem Satz zusammenpressen läßt: Recht ist, was der Gesetzgeber zu Recht erklärt? Ganz im Gegenteil: Kelsens Lehre versucht gerade, die Rechtswissenschaft von soziologischen, ideologischen, psychologischen und politischen Elementen zu befreien; zum Unterschied vom historischen, älteren Rechtspositivismus vertrat Kelsen den kritischen. Die sogenannte rechtstheoretische Wiener Schule, deren Begründer und Hauptvertreter Hans Kelsen gewesen ist, wollte, wie Kelsen selbst formulierte, die Jurisprudenz »auf die Höhe einer echten Wissenschaft, einer Geisteswissenschaft« heben, sie versuche, schrieb Kelsen, ihre »ausschließlich auf Erkenntnis des Rechts gerichteten Tendenzen zu entfalten und deren Ergebnisse dem Ideal aller Wissenschaft, Objektivität und Exaktheit, soweit wie möglich anzunähern«. Hans Kelsen - meint der österreichische Staatsrechtslehrer Robert Walter schloß sich deshalb - »obgleich politisch keineswegs ohne eigenen Standpunkt - keiner politischen Richtung an; er hatte also - wie seine Haltung zeigt - seine wissenschaftliche Position auch zu seiner Weltanschauung gemacht«.
Kelsen sei der Sozialdemokratie nahegestanden, heißt es. Man schließt dies nicht zuletzt daraus, daß Staatskanzler Karl Renner den Universitätsprofessor zur Neuschaffung der österreichischen Bundesverfassung heranzog. Aber Renner tat dies nicht, weil Kelsen Sozialist gewesen sein könnte. Vielmehr war er schon damals, wiewohl noch überaus jung an Jahren, allgemein anerkannter Staatsrechtler, Universitätsprofessor in Wien - und war auch Otto Bauer aufgefallen; als Experte, nicht als Ideologe, als Wissenschaftler, nicht als Politiker. Der Wissenschaft hat sich Hans Kelsen seit seiner Jugend verpflichtet gefühlt. Der Sohn jüdischer Eltern wurde in Prag geboren, kam aber schon als Kind nach Wien und maturierte am Akademischen Gymnasium, einer Brutstätte österreichischer Intellektueller. Er studierte Jus und habilitierte sich 1911 mit einer Schrift über »Hauptprobleme der Staatsrechtslehre«. Zum Kriegsdienst eingezogen, arbeitete Kelsen, damals Hauptmann, kurz vor dem Zusammenbruch der Monarchie, bereits im Auftrag des Kriegsministers an einer Verfassungsreform - die freilich infolge der historischen Ereignisse nicht mehr realisiert werden konnte.
1919 wurde Hans Kelsen dann als Ordinarius an die Universität berufen - und in dieser Funktion erhielt er den Auftrag, an der Schaffung einer Verfassung für den jungen republikanischen Staat »Deutschösterreich« mitzuwirken.
Koordinator der vorbereitenden Arbeiten war Staatssekretär Dr. Michael Mayr, dem die politische Aufgabe zufiel, die Wünsche der früheren Kronländer und ihrer Spitzenfunktionäre, die bisweilen diametral entgegengesetzt waren, unter einen Hut zu bringen, eine gemeinsame Linie herauszuarbeiten und die von Kelsen ausgearbeiteten verschiedenen Entwurfsvarianten zu adjustieren. Die Arbeiten zogen sich von der Jahresmitte 1919 bis in den Spätherbst.
Hans Kelsen, der Staatsrechtler, hat damals bei seinen Verfassungsentwürfen auch auf die wichtigsten Elemente der alten Konstitution zurückgegriffen; er wollte nicht etwas absolut Neues schaffen, sondern erhalten, was ihm brauchbar schien. Neu freilich war die Schaffung eines Verfassungsgerichtshofs, der zwar dem einstigen Reichsgericht ähnelte, aber viel umfassendere Kompetenzen erhielt. Nicht zuletzt diese Einrichtung, die später für viele andere Staaten beispielgebend wurde, hat den Namen Kelsen als der eines international anerkannten Staats- und Verfassungsrechtsexperten geprägt. Und nicht zuletzt Kelsen ist es zu verdanken, daß der Übergang von der Monarchie zur Republik Österreich auf rechtlichem Gebiet reibungslos vor sich gegangen ist. Ihm wird auch die Prägung des Begriffs »legale Revolution« zugeschrieben.
In den ersten zehn Jahren war Hans Kelsen selbst Mitglied des von ihm geschaffenen Verfassungsgerichts, bis 1930 auch Rechtsberater der Bundesregierung. Dann nahm er - von Fakultätsintrigen in Wien, aber auch von politischen Angriffen angeekelt, einen Ruf nach Köln an, ging 1933 nach Genfund schließlich 1940 in die USA, wo er bis in sein hohes Alter lehrte.
Seinen Lebensabend hat Kelsen in Berkeley in Kalifornien verbracht, hochverehrt von seinen Schülern in aller Welt, geehrt aber auch von dem Staat, dessen rechtliche Basis, die Verfassung, er gestaltet hat. Das Hans-Kelsen-Institut, errichtet von der Republik Österreich, ist dem Mann gewidmet, den der amerikanische Historiker Gulick »den wahrscheinlich hervorragendsten Rechtswissenschaftler Europas« nannte.
Essay#
Die Grundlage des Staates#
Die theoretischen Schriften zu Österreichs Bundesverfassung wurden neu aufgelegt. Das ist zumindest ein Beitrag zum 90. Jahrestag des Bundes-Verfassungsgesetzes.#
Von
Bernhard Madlener
Mit freundliche Genehmigung der Wochenzeitschrift DIE FURCHE (28. 10. 2010)
"Ein Kompromiss" sei es gewesen, das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) für die Republik Österreich, welches am 1. Oktober 1920 von der damaligen Nationalversammlung beschlossen wurde. 90 Jahre nach Beschlussfassung feiert das offizielle Österreich nicht nur seine Bundesverfassung, sondern auch den Juristen, der mit ihrer Ausarbeitung betraut war: Hans Kelsen (kl. Bild), geboren am 11. Oktober 1881 in Prag, gestorben am 19. April 1973 in Orinda, Kalifornien. Im Abgeordneten- Sprechzimmer des Parlaments wurde kürzlich des großen Rechtswissenschaftlers gedacht und die Neuaufl age eines zweibändigen Werks vorgestellt: „Die Wiener rechtstheoretische Schule“.
Vergriffene Texte neu aufgelegt#
Auf 2000 Seiten stellt die Kollektion Texte von Kelsen und seinen bekanntesten Mitstreitern, Adolf Merkl und Alfred Verdross, wieder zur Verfügung. Erstmals 1968 aufgelegt, waren die 107 Aufsätze „nicht einmal mehr antiquarisch“ zu bekommen, wie Barbara Raimann, Leiterin des Verlags Österreich, bei der Präsentation feststellte. Gemeinsam mit dem Franz Steiner Verlag und unter Aufsicht von Herbert Schambeck und Hans R. Klecatsky, welche schon 1968 mit dem drei Jahre später verstorbenen René Marcic als Herausgeber fungierten, sollte das geändert und ein Standardwerk der österreichischen Rechtsgeschichte wieder aufgelegt werden. Kelsen, Merkl und Verdross waren für die Auslegung des B-VG, „dieser Primärquelle des Staatsrechts“, wegweisend, betonte Schambeck.
Geordnet nach Sachgebieten und zeitlichen Gesichtspunkten fi nden sich in den zwei Bänden Abhandlungen über „Grenzen zwischen juristischer und soziologischer Methode“ (Kelsen) genau so wie etwa eine Analyse der „Würde des Menschen in der abendländischen Rechtsphilosophie“ ( Merkl) oder die Bearbeitung der Frage: „Ist das Völkerrecht nur für Staatsmänner und Diplomaten von Bedeutung?“ (Verdross). „Eine geniale Sammlung“, meint Thomas Olechowski, ao. Professor am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien, im Gespräch mit der FURCHE. Kelsens Schriften gehörten zum Grundinventar juristischen Wissens, etwa wenn es um die „theoretische Rechtfertigung der Verfassungsgerichtsbarkeit“ gehe.
In einer bemerkenswerten Rede zeichnete Schambeck, der Merkls letzter Assistent war, die Lebenswege der drei Wissenschaftler nach und erinnerte an das Schicksal Kelsens, der 1930 nach einem Jahrzehnt als Verfassungsrichter an die Universität Köln wechselte, wo er eine Professur für Völkerrecht besetzte. 1933 wurde er als einer der ersten Professoren durch das NS-Regime von der Universität entfernt – 1905 zum Christentum konvertiert, galt er den Nazis noch als Jude. Bis 1940 lehrte Kelsen in Genf und Prag, emigrierte schließlich nach Kalifornien. 1945 wurde er US-Bürger und, nach verschiedenen Gastprofessuren ohne Anstellung, „Full Professor“ für Politikwissenschaft in Berkeley, wo er 1952 emeritierte. Unter den Studenten hieß es, man müsse Deutsch lernen, um Kelsen zu verstehen; er selbst meinte: „My english is only for friends.“ Dennoch sei belegt, dass „Juristen von weit her anreisten, um Kelsen zu hören“, so Schambeck. Hierzulande wurde der „Vater“ der Verfassung nach dem Zweiten Weltkrieg immerhin zum korrespondierenden Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gewählt. Eine Einladung zur Rückkehr gab es – wie für so viele Exilanten – nicht.
Rechtspositivismus und Moralß#
Adolf Julius Merkl (1890–1970) bezeichnete sich 1938 selbst als „ersten Märzgefallenen seiner Fakultät“. Der Rechtsprofessor musste die Uni Wien verlassen und war später, von 1943 bis 1950, in Tübingen tätig, bevor er an seine Alma Mater zurückkehren konnte. Einzig Alfred Verdross (1890–1980) hatte Österreich während der NS-Diktatur nicht den Rücken kehren müssen, wenngleich er „Einschränkungen“ erfuhr, wie Schambeck erklärt. „Diese drei Rechtsgelehrten ergänzten einander perfekt“ – im öffentlichen Recht, der Staatslehre, der Rechtsphilosophie –, was sich in der Verehrung ihrer Schriften spiegelt.
Der von der Wiener rechtstheoretischen Schule vertretene Rechtspositivismus bleibt umstritten. Kelsen berief sich auf das von Menschen gemachte (positivierte) Recht. Abgelehnt werden übergeordnete Instanzen – und damit göttliches Recht oder Naturrecht. „Religionen und Weltanschauungen taugen nicht für die wissenschaftliche Arbeit“, präzisiert Thomas Olechowski, der sich seit Langem mit Kelsen auseinandersetzt und an einer Biografi e schreibt. Natürlich werde Moral nicht ausgeblendet, es gehe dem Rechtspositivisten nur um die Erkenntnis, was gültiges Recht ist.
Quellen:
- AEIOU
- Robert Walter, Hans Kelsen und die "Reine Rechtslehre" in: Das geistige Leben Wiens in der Zwischenkriegszeit, Österreichischer Bundesverlag, Wien, 1980 (Ringvorlesung unter Leitung von Prof. Dr. Norbert Leser)
- Hans-Kelsen-Forschungsstelle
- Bundesstiftung Hans-Kelsen-Institut
- Universität online
- 625 Jahre Universität Wien
- F. Czeike: Historisches Lexikon Wien
- Große Österreicher, ed. Th. Chorherr, Verlag Ueberreuter, 256 S.
- Neue Österreichische Biographie
- Neue Deutsche Biographie
- DIE FURCHE
Redaktion: I. Schinnerl



