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Konzern#

Eine durch einheitliche Leitung oder beherrschenden Einfluss eines Mutterunternehmens auf Beteiligungsunternehmen zusammengefasste Gruppe rechtlich selbständiger Unternehmen (§ 15 AktG). Neben gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Normen, die an den Konzerntatbestand anknüpfen, besteht insbesonders seit 1994 die Pflicht zur Aufstellung und Veröffentlichung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten.

Literatur#

  • M. Straube, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, Band 2, 1992.