Konzession#
Behördliche Bewilligung, insbesonders für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (zum Beispiel für Banken und Versicherungen, Taxis oder Güterbeförderung). In der Gewerbeordnung (Gewerberecht) ist der Ausdruck nicht mehr gebräuchlich.
Behördliche Bewilligung, insbesonders für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (zum Beispiel für Banken und Versicherungen, Taxis oder Güterbeförderung). In der Gewerbeordnung (Gewerberecht) ist der Ausdruck nicht mehr gebräuchlich.