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Landes-Hypothekenbanken#

Die österreichischen Landes-Hypothekenbanken wurden um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert von den Ländern gegründet und haben satzungsmäßig die Aufgabe, den Geld- und Kreditverkehr vor allem in den Regionen zu fördern. Heute fungieren sie als regionale Universalbanken mit gesetzlichen Vorteilen im Emissionsbereich, insbesonders in der Begebung von Pfand- und Kommunalbriefen. Alle Institute haben ihren bankgeschäftlichen Betrieb in Aktiengesellschaften eingebracht. In allen Bundesländern außer Wien gibt es selbständige Banken.

Der geschäftliche Schwerpunkt der Landes-Hypothekenbanken liegt besonders in der Gewährung von Hypothekardarlehen vor allem an umlagenberechtigte Körperschaften. Ihre Mittel beschaffen sich die Landes-Hypothekenbanken vorwiegend durch Ausgabe von Pfand- und Kommunalbriefen. Die Pfandbriefe, Kommunalbriefe bzw. Kommunalschuldverschreibungen, Emissionen und Spareinlagen sind wegen der besonderen Sicherheit für mündelsichere Anlagen geeignet.

1947 Gründung des Verbands der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, dem alle Landes-Hypothekenbanken sowie als gemeinsames Emissionsinstitut die 1939 gegründete Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken angehören.