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Malefizordnung#

Die Malefizordnung wurde 1499 von Maximilian I. für Tirol eingerichtet. "Malefiz" ist in der älteren deutschen Rechtssprache der Ausdruck für Missetat, Verbrechen.


Das Malefizrecht betraf also das hohe oder Blutrecht, das im Mittelalter allein dem Landesfürsten zustand. Siehe auch: Halsgerichtsordnung.

Literatur#

  • E. Schmidt, Die Maximilianischen Halsgerichtsordnungen, 1949.