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Mobilmachung#

Die erste Operation von Streitkräften im Krisen- oder Kriegsfall. Durch die Einberufung von bereits ausgebildeten Soldaten (Reservisten) werden die Verbände der Streitkräfte auf ihre Einsatzstärke gebracht. Durch die Heeresgliederung "Neu" (1992/94), nach den strategischen Veränderungen in Europa beschlossen, soll bis Ende 1995 der Mobilmachungsrahmen des Bundesheeres von 240.000 auf 120.000 Mann gesenkt werden. Den Befehl zur Mobilmachung erteilt der Bundesminister für Landesverteidigung nach Konsultation des Bundespräsidenten und Beschluss der Bundesregierung.