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Notariatskammern#

Seit dem 19. Jahrhundert auf gesetzlicher Grundlage bestehende Standesvertretungen (Kammern) der Notare und der Notariatskandidaten. Notariatskammern gibt es in allen Bundesländern, die Kammern der Bundesländer sind Mitglieder der Österreichischen Notariatskammer. Die Organe der Notariatskammern werden von den Mitgliedern demokratisch bestellt, ihre Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Mitglieder, Die Notariatskammern unterliegen der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz.

Literatur#

  • L. Halvax, Das österreichische Notariat, Notariatszeitung 1990