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Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen#

1957 als befristetes Kooperationsinstrument zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden geschaffen, entwickelte sich zur zentralen Institution der Sozialpartnerschaft. Der Vollversammlung der Paritätischen Kommission gehören der Bundeskanzler, 3 Bundesminister, die Präsidenten der 4 Interessenvertretungen (Arbeiterkammer, ÖGB, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer) und ihre Stellvertreter und Beamten an. Sie trifft die formellen Entscheidungen. Stimmberechtigt sind nur die 4 Interessenorganisationen. Die Entscheidungsvorbereitung erfolgt im Lohn- oder Preisunterausschuss und im Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen.

Zu den Strukturelementen der Paritätischen Kommission zählt die Parität der Interessenorganisationen, die Einstimmigkeit, Nichtöffentlichkeit und die weitgehende Informalität der Beziehungen. Die Paritätische Kommission basiert nicht auf gesetzlicher Regelung, sondern auf der freien Übereinkunft der Beteiligten. Zunehmende Internationalisierung (EU), Veränderungen des Parteiensystems und der Wandel politischer Themen (zum Beispiel Umwelt) verringern derzeit die Gestaltungsmöglichkeiten der Sozialpartner.