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Pillersdorfsche Verfassung#

Die 1. österreichische Verfassung, nur für die "Erbländer" bestimmt, am 25. 4. 1848 erlassen ("oktroyiert"), galt nicht für Ungarn und die italienischen Gebiete. Als Volksvertretung sah sie ein Zweikammersystem vor: Oberhaus aus Großgrundbesitzern und vom Kaiser ernannten Mitgliedern, Unterhaus indirekt gewählt und an Besitz gebunden. Der Kaiser besaß ein Vetorecht gegen die Beschlüsse dieses Parlaments. Die pillersdorfsche Verfassung wurde von den Liberalen als zu wenig demokratisch abgelehnt, nach der "Sturmpetition" der Nationalgarden, Arbeiter und Studenten in Wien durch kaiserliche Proklamation am 16. 5. als provisorisch erklärt (mit Zusage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts) und im Juli ganz zurückgenommen.