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Polizeiordnungen#

Landesfürstliche Ordnungen der frühen Neuzeit; entstanden aus dem Bedürfnis nach Regelung zahlreicher privat- und strafrechtlicher Bereiche im Zuge der frühneuzeitlichen Staatsbildung. Dabei verfolgten Landesfürst und Stände teilweise gemeinsame teilweise unterschiedliche Interessen. "Polizey" wird dabei, ausgehend vom aristotelischen Begriff der "Politeia" als umfassender Begriff guter Ordnung verstanden. Entsprechend umfangreich und heterogen sind die in den Polizeiordnungen geregelten Rechtsbereiche (Gewerbe, Gesindewesen, Bekleidung, Abstellung öffentlicher Missbräuche usw.) Als älteste Polizeiordnung gilt jene für die niederösterreichischen Länder (Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Görz und Triest) von 1527; für diese Ländergruppe folgen analoge Polizeiordnungen von 1542, 1552, 1671 und 1676. Tirol erhielt 1573 eine Polizeiordnung, die Steiermark und Kärnten jeweils 1577.

Literatur#

  • W. Brauneder und I. Helperstorfer (Hg.), Die österreichischen Polizeiordnungen des 16. Jahrhunderts, 1993