!!!Polizeistunde

Regelt die Aufsperr- und Sperrstunde für die einzelnen Arten des Gastgewerbes und wird durch Verordnungen des Landeshauptmanns festgelegt. Dabei ist auf die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie der Touristen Bedacht zu nehmen. Die Gemeinde kann bei besonderem Bedarf (zum Beispiel Ball) eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

!Literatur
* H. Mache und W. Kirscher, Die Gewerbeordnung, 1982



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