!!!Rechtsfolge

Als wichtigste Rechtsfolgen nach einer Verurteilung tritt der Amtsverlust (§27 Strafgesetzbuch) ein, wenn ein Beamter wegen einer Vorsatztat zu mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird. Weiters regeln verschiedene Gesetze Rechtsfolgen, die in den meisten Fällen nach 5 Jahren enden (zum Beispiel Ausschluss vom Wahlrecht für 6 Monate, Entlassung oder Degradierung von Militärpersonen).



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