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Religionsgesellschaften #

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften#

Die gesetzliche Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft verschafft dieser den höchsten Status, den die Republik Österreich einer Religionsgemeinschaft verleihen kann. Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt.

(Darüber hinaus haben gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in verschiedenen Bereichen teils weitgehende Rechte, wie z.B. das Recht, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht abzuhalten, oder Begünstigungen im Abgabenrecht.)

In Österreich sind derzeit 16 Kirchen und Religionsgesellschaften gesetzlich anerkannt:

Mormonenkirche
Mormonenkirche, Silbergasse, 1190 Wien
Foto: P. Diem

Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften#

Anhängerinnen/Anhänger einer bisher nicht gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft können sich zu einer "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft" zusammenschließen. Diese besitzt Rechtspersönlichkeit, ist aber im Gegensatz zur gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft keine Körperschaft öffentlichen Rechts.

(Dieser Status kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag erlangt werden. Dazu gehört u.a. die Vorlage von dem Gesetz entsprechenden Statuten und der Nachweis, dass der Bekenntnisgemeinschaft mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich angehören, die jedoch nicht Mitglieder einer anderen staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft oder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sein dürfen.)

In Österreich gibt es derzeit folgende 8 staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften:

Weiterführendes#

Literatur#

  • H. Schwendenwein, Österreichisches Staatskirchenrecht, 1992
  • H. Kalb, R. Potz und B. Schinkele, Religionsgemeinschaftenrecht: Anerkennung und Eintragung, 1998