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Religionsunterricht#

Im 16. Jahrhundert in Österreich von Protestanten und Katholiken eingeführt, um schon in den Schulen die konfessionellen Unterschiede deutlich zu machen und den Glauben zu festigen. An diese starke Stellung des Religionsunterrichts erinnern heute noch Lehrpläne und Zeugnisformulare, in denen Religion die 1. Position einnimmt (1938-45 war es die Leibeserziehung). Im Liberalismus zog der Staat Leitung und Aufsicht des gesamten Unterrichts- und Erziehungswesens an sich (Schule-Kirche-Gesetz 1868) und überließ der Kirche nur die Besorgung und Beaufsichtigung des Religionsunterrichts. Aufgrund des Religionsunterrichtsgesetzes (1949 mit Novellen 1957-88) dürfen gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften (Religionsbekenntnis) an den meisten öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen Religionsunterricht als Pflichtgegenstand (mit Abmeldemöglichkeit) erteilen. Wo die Mehrheit der Schüler dem christlichen Religionsbekenntnis angehört, ist in den Klassenräumen ein Kreuz anzubringen. Die Lehrpläne für den Religionsunterricht werden von den Kirchen erlassen, Religionslehrer und -inspektoren werden entweder nach Vorschlag vom Bund bzw. Land angestellt oder von der jeweiligen Kirche bestellt. Der katholische Religionsunterricht wird gegenwärtig durch einen Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich (1962, Zusatzvertrag 1971), der evangelische und der griechisch-orientalische Religionsunterricht werden durch Bundesgesetze (1961, 1967) geregelt.