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Eine Revolution, die keine war#

Essay von
Norbert Leser

Von der Zeitschrift "Wiener Zeitung", freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Bild 'Revolution_1918_1'

Am 12. November 1918 wurde die Erste Republik ausgerufen, die politisch wenig gefestigt war und später an ihren inneren Widersprüchen scheitern sollte.#

Die Erste Republik beginnt mit ihrer Ausrufung durch die provisorische Nationalversammlung am 12. November 1918 im Parlamentsgebäude in Wien. Rückblickend lässt sich sagen, dass dieser Tag bereits den Keim des Unterganges des damals gegründeten Staates und der ihn tragenden österreichischen Demokratie in sich trug, und zwar nicht nur in dem allgemeinen Sinn, dass jeder Geburtsakt ja schon den Tod in sich trägt. Was die Staatswerdung Österreichs von der anderer Staaten zunächst unterscheidet, ist der historisch ziemlich einzigartige Umstand, dass sich dieser Staat schon im Akt seiner Konstituierung in gewissem Sinn sogleich wieder auflöste, indem er dieses „Deutsch-Österreich“, von dem damals noch die Rede war, zum „Bestandteil der deutschen Republik“ erklärte.


Geringes Vertrauen#

Die Tatsache, dass es infolge des Anschlussverbotes der Siegermächte des Ersten Weltkrieges und der mangelnden Gegenliebe Deutschlands erst im März 1938 dann zu diesem (wenn auch unfreiwilligen) Anschluss kam, ändert nichts daran, dass das Vertrauen in die Lebensfähigkeit des jungen Staates bei vielen sehr gering, bei vielen gar nicht vorhanden war. Der zweite Geburtsfehler bestand darin, dass die in zwei bzw. drei große politische Lager gespaltene Bevölkerung sich diesem Staat gegenüber stimmungsmäßig ganz unterschiedlich verhielt. Während das bürgerliche und kleinbürgerliche Lager diesen Tag als eine Katastrophe historischen Ausmaßes empfand, sah die in der Sozialdemokratie organisierte Arbeiterschaft diesen Tag als den Anbruch eines besseren Zeitalters an. Die sozialistischen Intellektuellen, allen voran der geistige Führer der Partei, Otto Bauer, erblickten in ihm zudem die Erfüllung des großdeutsch-liberalen Revolutionstraumes von 1848. Die Bauernschaft, damals noch eine beträchtliche ökonomische und politische Größe, weinte der Monarchie zwar keine Träne nach, stand aber nicht vorbehaltlos und geschlossen zu dem neuen Staatsgebilde. Während in anderen Ländern der Staatsgründungstag vom Großteil der Bevölkerung als ein in positiver Erinnerung gebliebenes Datum erlebt wird, wie etwa der 14. Juli in Frankreich oder der 4. Juli in den USA, war der 12. November in Österreich ein Tag, an dem sich Geister und Gemüter schieden. Er wurde in der Ersten Republik nur von der Sozialdemokratie, und zwar begeistert, und von den Staatsspitzen, kühl bis ans Herz hinan, gefeiert. Als 1955 nach dem österreichischen Staatsvertrag die Frage der Schaffung eines Staats- bzw. Nationalfeiertages aktuell wurde, griff man folglich nicht auf den ersten Staatsgründungstag zurück, obwohl dies eine gewisse historische Logik für sich gehabt hätte. Dieser 12. Novem-ber, sofern er als Staatsgründungstag dem historischen Bewusstsein nicht überhaupt schon entschwunden war, erweckte nach wie vor trennende und nicht verbindende Gefühle, sodass man den 26. Oktober als Feiertagsdatum vorzog. Trotz seiner engen Verbindung mit der Ös-terreich nach 1955 eigenen Neutralität hat dieser Tag jedoch nicht jene tiefe Verwurzelung im Bewusstsein der Bevölkerung gefunden, wie die erwähnten Daten in Frankreich und in den USA.


Die gefühlte Revolution#

Was die in der Beurteilung des 12. November uneinige Bevölkerung einerseits trennte, einte sie andererseits, wenn auch unter verschiedenen Perspektiven: Alle Österreicher empfanden nämlich das, was am 12. November 1918 stattgefunden hatte, als Revolution, die man entwe-der begrüßte oder als Unglück betrachtete, obgleich man sich mangels einer Alternative mit ihr abfinden musste. Im übrigen war die Staatswerdung des 12. November nach den historischen Kriterien, die üblicherweise für Revolutionen gelten, eigentlich gar keine solche. Denn der Übergang von der Monarchie zur Republik ging mit wenig Blutvergießen vor sich, es gab nur zwei Tote und 20 Verletzte. Auch war das Ereignis nicht, wie dies bei klassischen Revo-lutionen der Fall zu sein pflegt, das Ergebnis einer weit zurückreichenden Planung und Initia-tive, sondern bloß das Ergebnis des Exodus der nicht-deutschen Nationalitäten des alten Ös-terreich, die das Zusammenleben und -wirken mit den deutschsprachigen Österreichern in einem gemeinsamen Staatsgebilde nicht fortsetzen wollten.


Sozialgesetzgebung#

Die dem 12. November folgende gesellschaftliche Ordnung war denn auch keine, die den marxistischen Revolutionskriterien genügt hätte, denn das Eigentum an Produktionsmitteln, vor allem an Grund und Boden, blieb unangetastet. Trotzdem feierten die Austromarxisten das Ereignis des 12. November und die ihm folgende Sozialgesetzgebung unter dem Sozial-minister Ferdinand Hanusch als soziale Revolution, was später im Titel der von Otto Bauer 1924 verfassten Darstellung „Die österreichische Revolution“ auch zum Ausdruck kam. Die damalige Sozialgesetzgebung, die 1919 von einer sozialdemokratisch-bürgerlichen bzw. bürgerlich-sozialdemokratischen Regierung durchgeführt wurde und die unter anderem die Einführung des Acht-Stunden-Tages, des Betriebsrätegesetzes und der Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte beinhaltete, war in Wahrheit nur ein längst fälliges Nachziehver-fahren, dessen Anfänge noch in die Zeit der Monarchie zurückreichten. 1917 hatte Kaiser Karl bereits den späteren Mieterschutz durch einen Zins- und Kündigungsstopp zum Schutze der arbeitenden Bevölkerung vorweggenommen. Trotzdem wurden diese sozialen Errungen-schaften und Fortschritte der Republik und der sie stützenden Sozialdemokratie zu- und gut-geschrieben. Auf der anderen Seite erlitten die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Schichten nicht nur ideelle Einbußen, die der fortwährenden Anhänglichkeit an das verschwundene alte Österreich entsprangen, sondern auch ökonomische Niederlagen, etwa die alle Ersparnisse hinwegraffende Inflation oder die soziale Degradierung, welche ehemalige Offiziere traf, wie auch Adelige, die ihren gesellschaftlichen Status verloren. Diese Kreise empfanden den Untergang des alten Österreich als ein ihnen persönlich zugefüg-tes soziales Unrecht. Der gleichzeitig erfolgende bescheidene Aufstieg der Arbeiterschaft wurde kurzschlüssigerweise nicht nur als paralleler Vorgang, sondern auch, ja oft vor allem als Ursache der eigenen Deklassierung erlebt und gedeutet. Obwohl die Sozialdemokratie alles dazu tat, um die Ausrufung der Republik nur ja nicht als Räterepublik erscheinen zu lassen, wurde selbst noch die schaumgebremste soziale Revolution von den degradierten Schichten als mit dem Ludergeruch der Revolution behaftete Untat angesehen. Die Sozialdemokratie brachte sich überdies durch ihren Verbalradikalismus, mit dem sie die eigenen Anhänger bei guter Laune erhalten und die Gegner in Angst und Schrecken versetzen wollte, um die Hono-rierung ihres Verdienstes, Österreich vor dem Abenteuer einer Räterepublik bewahrt zu haben. Das politische und soziale Klima war beiderseits vergiftet, die gegensätzlichen Versionen des Geschichtsverlaufes führten denn auch schon 1920 zur Beendigung der legistisch so erfolgrei-chen Nachkriegskoalition der beiden Lager, die doch sogar eine gemeinsame Verfassung zu-stande gebracht hatten. Der November 1918 wurde von den Beteiligten und Betroffenen des historischen Prozesses in diametral entgegengesetzter Weise als psychologische und soziale Revolution erlebt. In einem Sinne war der 12. November 1918 zweifellos eine nicht bloß eingebildete Revoluti-on, denn der Übergang von der Monarchie zur Republik war eine juristische Revolution erster Ordnung. Die republikanische Regierung kam ja nicht in Übereinstimmung mit der alten Ver-fassung von 1867, sondern unter Bruch mit ihr zustande. Im Grunde war, wie der Wiener Rechtshistoriker Wilhelm Brauneder nachgewiesen hat, schon der im Staatsrat gefasste „Be-schluss über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt“ vom 30. Oktober ein juristi-scher Bruch gewesen, wenn er auch noch keine definitive Entscheidung über die Staatsform enthielt; denn erst der 12. November tat deklaratorisch kund, was schon am 30. Oktober grundgelegt worden war. In weiterer Folge wurde der juristische Begriff der Revolution immer wieder und über Gebühr strapaziert, vor allem um die Haftung für die Schuld und die Schulden des alten Österreich abzulehnen und den neuen Staat von der Verantwortung für die vom alten Österreich gesetz-ten Taten freizusprechen und fernzuhalten. Trotzdem kann man rückblickend argumentieren, dass auch diese juristische Revolution keine im Vollsinn des Wortes war. Denn es wurde eine große Fülle des Rechtsstoffes, etwa des ABGB, der in der Monarchie gegolten hatte, durch Überleitungsgesetze in die Republik über-nommen. Außerdem wurde die kaiserliche Verzichtserklärung, die freilich – typisch österrei-chisch – halbherzig nur eine auf die Ausübung der Amtsgeschäfte war, vom Chef der letzten kaiserlichen Regierung, dem Völkerrechtler Heinrich Lammasch, dem neuen Staatskanzler Karl Renner persönlich überbracht, sodass man auch in dieser Beziehung eher von einer Wachablöse denn von einer auch in den Umgangsformen revolutionären Aktion sprechen kann. Der 12. November enthielt also aufgrund seiner die Volksteile trennenden Dynamik bereits alle weiteren Schicksalsdaten in sich, die den Gang der Republik bis zum bitteren Ende begleiten sollten. Alle späteren markanten Daten können, ohne Vergewaltigung der Tatsachen, auf den Anfangsdissens des 12. November bezogen werden. Dies wurde schon von den Zeit-genossen der Ersten Republik so gesehen, umso mehr drängt sich diese Rückbeziehung im Wissen um den weiteren Verlauf und Ausgang der Dinge auf.


Bürgerliche Bedenken#

Das bürgerliche Lager, dessen Stratege Prälat Ignaz Seipel war, wurde zwar von diesem auf die Republik eingeschworen, zum Beispiel in einer Artikelserie in der christlichsozialen „Reichspost“, wo Seipel die Devise ausgab: „Wir wollen nicht kaiserlicher sein als der Kaiser“. Aber diese Loyalität gegenüber der Republik war von Anfang an mit einer Mentalreservation behaftet, die sich auch auf das System des Parlamentarismus bezog, von dem Seipel nach dem fatalen 15. Juli 1927, dem Tag des Justizpalastbrandes, als es in Wien zu bürger-kriegsähnlichen Situationen kam, zugunsten eines autoritären Heimwehrkurses abrückte. Die-ser 15. Juli 1927 kann, ja muss rückblickend als Peripetie der Tragödie der Ersten Republik betrachtet werden. Von diesem Datum an schleppte sich die österreichische Demokratie noch bis zum März 1933, und dann noch bis zum blutigen Februar 1934 weiter. Die Möglichkeiten zur Umkehr, die Seipel 1931 durch ein Koalitionsangebot an die Sozialdemokratie eröffnete, blieben ungenützt, sodass das Unheil seinen Lauf nehmen konnte. Schon in der Ersten Republik kam der 12. November als jener Tag, an dem ein Prozess in Gang gekommen war, immer wieder als der „limes a quo“ zur Sprache. So sagte etwa Otto Bauer 1924 anlässlich der Unterzeichnung des Genfer Sanierungsvertrages, der Österreich einen Völkerbundkredit zur Abwendung eines Staatsbankrottes bescherte: „Der 4. Oktober 1922 war Seipels Revanche für den 12. November 1918 . . . Mit einem Schlag wälzte der Genfer Vertrag die Machtverhältnisse zwischen den Klassen um!“ Was Bauer freilich in diesem Rückblick verschwieg, war der Umstand, dass die Sozialdemo-kratie durch ihre taktische Ungeschicklichkeit, zuerst gegen diesen Vertrag zu sein, ihm aber dann doch zuzustimmen, zum Ruhme Seipels als „Retter in der Staatskrise“ beitrug; wie sie ja überhaupt, wie Seipel einmal über Otto Bauer sagte, „zwei linke Hände für die Politik“ hatte und somit, wenngleich in der Opferrolle, am Untergang der österreichischen Demokratie Mit-schuld trug. Erst der Zweiten Republik und ihren staatstragenden Kräften ist das gelungen, woran die Ers-te Republik scheiterte: die Demokratie, wenn auch in geminderter, halbherziger Form zu er-halten, an die Lebensfähigkeit nicht nur zu glauben, sondern durch Taten sie auch unter Be-weis zu stellen und einen geachteten Platz in der Völkergemeinschaft einzunehmen. Österreich in der Ersten Republik ist das prototypische Beispiel für einen Staat, der mangels eines Minimums an Konsens und gemeinsamen politischen Wollens schon an seinen inneren Gegensätzen zerbrach, ehe es noch zu seiner Auslöschung im März 1938 kam. Die Sozialde-mokratie kam 1918 in die unerwartete Lage, eine Revolution, die ihr durch den Exodus der nicht-deutschen Nationalitäten gleichsam in den Schoß gefallen war, für sich reklamieren zu können, ohne sie eigentlich gemacht zu haben. Sie steigerte sich später in die Rolle der wahren Schöpferin der Republik hinein, eine Deutung, die den historischen Tatsachen nicht entsprach, und die von der politischen Gegenseite als Bestätigung ihres Vorurteils, Opfer der inneren feindlichen politischen Kräfte geworden zu sein, nur allzu bereitwillig aufgegriffen wurde. Die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Kreise glaubten, sich solcherart der Gewis-senserforschung, ob sie aufgrund ihrer fehlenden Reformwilligkeit nicht ebenfalls zum Unter-gang des alten Österreich beigetragen hätten, entziehen zu können. Erst in der Zweiten Republik ist es gelungen, sich unter dem Zwang der Verhältnisse, aber auch aus einer geläuterten Einsicht heraus, auf ein gemeinsames politisches Wollen zu einigen, obwohl es allerdings bis heute nicht gelungen ist, zu einer für alle Staatsbürger verbindlichen Interpretation der gemeinsamen Geschichte zu gelangen. So ist die Person des von den Nazis ermordeten österreichischen Bundeskanzlers Engelbert Dollfuß nach wie vor ein Zankapfel der Parteien. Doch die Gemeinsamkeiten der historischen Gesamtinterpretation überwiegen, und die noch verbleibenden differenten Auffassungen können koexistieren. Dass freilich die gemeinsam erlebte, jedoch verschieden interpretierte Geschichte nach wie vor störend und verstörend nachwirkt, lässt sich am Beispiel der schon für September dieses Jahres geplant gewesenen Ausstellung im Parlament zum Republikjubiläum erkennen: die Ausstellungseröffnung wurde verschoben, weil man fürchtete, durch das Aufrollen kontroverser Deutungen den Wahlkampf zu belasten.

Norbert Leser, geboren 1933, lebt als emeritierter Professor und Präsident des Universitäts-zentrums für Friedensforschung in Wien.

* * *

November 1918

Die Ereignisse der Jahre 1918 und 1919 im Überblick:
14. – 20. Jänner: In mehreren österreichischen Städten wird gegen den Krieg gestreikt.
3. Oktober: Die Sozialdemokraten fordern eine Umwandlung Österreichs in eine Föderation freier nationaler Staaten. Am 9. Oktober schließen sich die Christlichsozialen dieser Forderung an.
16. Oktober: Kaiser Karl I. erlässt ein „Völkermanifest“, das aus Österreich einen Bundesstaat machen soll.
28. Oktober: Ausrufung der tschechoslowakischen Republik.
30. / 31. Oktober: Die erste deutschösterreichische Regierung wird berufen, mit Karl Renner an der Spitze; eine neue ungarische Regierung beschließt, sich von Habsburg zu lösen.
9. November: Der deutsche Kaiser Wilhelm II. dankt ab, und der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann ruft in Berlin die Republik aus.
11. November: Kaiser Karl I. verzichtet auf die Teilnahme an den Regierungsgeschäften, dankt aber im Unterschied zum deutschen Kaiser nicht ab.
12. November: Die Republik „Deutschösterreich“ wird durch die Provisorische Nationalver-sammlung ausgerufen, es kommt zu Tumulten vor dem Parlament. Die Forderung nach Arbei-ter- und Soldatenräten wird laut, doch die Sozialdemokratie verhindert die Entstehung einer Räterepublik.
16. November: In Budapest wird die ungarische Republik ausgerufen.
16. Februar 1919: Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung, die später eine parla-mentarische Bundesverfassung beschließt.
24. März: Kaiser Karl verlässt Österreich, die Nationalversammlung beschließt am 3. April die endgültige Landesverweisung und Enteignung.
25. Oktober: Staatskanzler Karl Renner unterzeichnet im Namen der Republik den Friedens-vertrag von Saint Germain, der große Gebietsverluste für Österreich bringt, den Namen „Deutschösterreich“ untersagt und den geplanten Anschluss an Deutschland verbietet.


(Quellen: Peter Csendes: Das Zeitalter Kaiser Franz Josephs I. Österreich 1848 bis 1918, Brandtsätter Verlag, Wien 1989, aeiou, Wikipedia.)

Quelle#

Wiener Zeitung, Samstag, 8. November 2008