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Schulgesetzwerk 1962#

Komplex von Gesetzen, die unter Bundesminister Heinrich Drimmel das gegenwärtige österreichische Bildungswesen mit Ausnahme der Universitäten und Hochschulen (1966, 1983), des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens (1966, 1975) und des Lehrerdienstrechts regelten. Es besteht aus einer Novelle zur Bundesverfassung vom 18. 7. 1962 (Regelung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern) sowie aus dem am 25. 7. 1962 beschlossenen Bundes-Schulaufsichtsgesetz (Organisation der Schulverwaltung und -aufsicht des Bundes), dem Schulorganisationsgesetz (Bildungsziel, Gliederung, Organisation und Bezeichnung der österreichischen Schulen

Einführung des Polytechnischen Lehrgangs, des Oberstufenrealgymnasiums, der Pädagogischen Akademien), dem Schulpflichtgesetz (Unterrichtspflicht zwischen 6. und 15. Lebensjahr, Berufsschulpflicht für Lehrlinge), dem Privatschulgesetz (Regelung der Rechtsverhältnisse, staatliche Subventionierung der konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht) und einer Novellierung des Religionsunterrichtsgesetzes 1949 (Ausdehnung des Religionsunterrichts auf das berufsbildende Schulwesen).

Literatur#

  • F. Jonak und L. Kövesi, Das österreichische Schulrecht, 1994