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Studienberechtigungsprüfung#

1985 eingeführt, kann nach Vollendung des 22. Lebensjahrs bei Nachweis einer erfolgreichen beruflichen oder außerberufllichen Vorbildung (bei mindestens 4-jähriger abgeschlossener Berufsausbildung schon nach dem 20. Lebensjahr) für die angestrebte Studienrichtung abgelegt werden und gibt wie das Reifezeugnis eingeschränkt Zutritt zu den Universitäten. Die Studienberechtigungsprüfung löste die Berufsreifeprüfung (1945) bzw. die Begabtenprüfung (1939) ab.