!!!Tilgung Nach einer bestimmten Zeit werden gerichtliche Verurteilungen getilgt und aus dem [Strafregister|AEIOU/Strafregister] gelöscht, so dass man als unbescholten gilt. Die Tilgungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre, bei Jugendlichen 3 Jahre. Mehrere Verurteilungen werden nur gemeinsam getilgt, lebenslange Freiheitsstrafen nie. Der Bundespräsident kann eine gnadenweise Tilgung verfügen. %%language [Short version in English|AEIOU/Tilgung/Tilgung_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}] [{FreezeArticle author='AEIOU' template='Lexikon_2004'}] [{ALLOW view All}][{ALLOW comment All}][{ALLOW edit FreezeAdmin}]