Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Tiroler Landlibell#

Urkunde Kaiser Maximilians I. vom 23. 6. 1511, eine im Einvernehmen mit den Ständen beschlossene militärische Aufgebotsordnung. Die wichtigste Bestimmung, großteils bis 1918 in Geltung, war die Verpflichtung des Landesaufgebots aller Stände, zur Verteidigung des eigenen Landes Kriegsdienste zu leisten. Zur Abwehr einer Gefahr konnten alle Wehrfähigen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr aufgeboten und innerhalb des Landes eingesetzt werden. Jeder Bewohner durfte Waffen tragen (Entstehung des Tiroler Schützenwesens). Die Hochstifte Trient und Brixen waren in das Aufgebot einbezogen.

Literatur#

  • O. Stolz und F. Huter, Wehrverfassung und Schützenwesen in Tirol von den Anfängen bis 1918, 1960
  • E. Egg (Hg.), Bilder zur Geschichte Tirols, 1963