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Unabhängiger Verwaltungssenat#

1991 geschaffene weisungsfreie Verwaltungsbehörde der Länder zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung; entscheidet nach Erschöpfung des Instanzenzuges insbesondere in Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen, ausgenommen Finanzstrafsachen des Bundes, und über Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; durch Bundes- oder Landesgesetz kann der Unabhängige Verwaltungssenat auch für andere Angelegenheiten als Kontrollinstanz zuständig gemacht werden. Die Mitglieder werden für mindestens 6 Jahre ernannt.