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Volksanwaltschaft#

Die 1977 gegründete Volksanwaltschaft prüft Beschwerden der Bürger über Missstände im Bereich der öffentlichen Verwaltungund übt so eine öffentliche Kontrolle im Dienste von Rechtsstaat und Demokratie aus.

Jeder, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz, kann sich kostenlos an die Volksanwaltschaft mit einer Beschwerde über eine österreichische Verwaltungsstelle wenden, sofern er von einem Missstand in der Verwaltung betroffen ist und ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Die Volksanwaltschaft prüft die Beschwerden und spricht bei Feststellung eines Missstandes eine Empfehlungan die Verwaltung aus.

Das Ergebnis der Prüfungen wird in Berichtenzusammengefasst, die jährlich dem Nationalrat und den Landtagen vorgelegt werden.

Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für die Dauer von sechs Jahren vom Nationalrat gewählt werden. Bei der Wahl haben die drei stärksten Parlamentsparteien das Recht, jeweils ein Mitglied vorzuschlagen. Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sind nach der Verfassung unabhängig und nur an das Gesetz gebunden. Sie können nicht abberufen werden. Der Vorsitz im Kollegium wechselt jährlich. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Der Sitz der Volksanwaltschaft befindet sich in 1010 Wien, Singerstraße 17. Es finden regelmäßig Sprechtage in den Bundesländern statt. Vorarlberg und Tirol haben eigene Landesvolksanwälte.