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Wiener rechtstheoretische Schule#

Von Hans Kelsens "Reiner Rechtslehre" (1934) beeinflusste rechtstheoretische Richtung, der neben Kelsen als bedeutendster Vertreter Adolf Merkl angehörte. In ihrer Theorie eines kritischen Rechtspositivismus sind die Unableitbarkeit des Sollens aus einem Sein sowie die Annahme, dass es sich beim Recht um eine (normative) Sollensordnung handelt, zentrale Thesen. Die Geltung der Rechtsordnung ergibt sich aus der hypothetischen Grundnorm, das ist eine Annahme, wonach effektive Anordnungssysteme so behandelt werden, als ob es sich um objektiv geltende Normen handle. Eine weitere zentrale These ist die Gleichsetzung von Staat und Rechtsordnung. Die Lehre erwarb internationales Ansehen, fand aber auch entschiedene Gegner.