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Wirtschaftstreuhänder#

Zusammenfassender Begriff für Angehörige der Berufsgruppen Steuerberater, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer, wobei die beiden letzteren immer auch Steuerberater sind. Sie zählen zu den "freien Berufen" und sind in der Wirtschaftstreuhänderberufsordnung (WTBG 1999) geregelt. An die Person des Steuerberaters werden hohe fachliche und persönliche Anforderungen gestellt. Wirtschaftstreuhänder beraten oder prüfen Unternehmen auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens, des Steuerrechts und der Kostenrechnung. Sie können ihre Auftraggeber auch in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren vor Finanzbehörden vertreten. Bestimmte Prüfungsaufgaben sind den Buchprüfern oder Wirtschaftstreuhändern vorbehalten (zum Beispiel Prüfung der Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften).