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Wohnungspolitik#

In der liberalen Ära in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es keine eigentliche Wohnungspolitik, obwohl über die Wohnungsnot intensiv diskutiert wurde. 1917 wurde die Mieterschutzverordnung (Mietrecht) zum Schutz der Familien eingerückter Soldaten erlassen, die 1922 in die Rechtsordnung der Republik übernommen wurde. Während auf der einen Seite die Mieten niedrig gehalten wurden, kam andererseits der private Wohnungsbau in der 1. Republik zum Erliegen und der öffentliche Wohnungsbau wurde insbesondere in Wien erforderlich. Die nationalsozialistische Wohnungspolitik nach 1938 bestand in der Enteignung von Juden als Mittel zur Behebung der Wohnungsnot, zum Teil auch im forcierten Wohnungsbau für Beschäftigte der neu gegründeten oder ausgebauten Industriebetriebe (insbesondere in Linz). Die Wohnungspolitik in der 2. Republik setzte den Mieterschutz fort (zuletzt nur noch für Altmieten), regulierte die Mieten durch die Schaffung von Richtsätzen und förderte den Bau von Eigentums-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen sowie Eigenheimen durch öffentliche Beihilfen (Wohnungsmarkt). Auch die Altstadtsanierung gilt durch die Verbesserung der Wohnungsstruktur als Teil der Wohnungspolitik.

Literatur#

  • G. Botz, Wohnungspolitik und Judendeportation in Wien 1938-45, 1975
  • M. Czerny und M. Wüger, Zur Neugestaltung der Wohnungspolitik in Österreich: Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung, 2 Bände, 1990