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Zivildienst#

Seit 1975 bestehender Ersatzdienst anstelle des Wehrdienstes (Bundesheer) für Wehrpflichtige, die Waffengewalt gegen andere Menschen ablehnen, seit 1992 ohne Überprüfung der Gewissensgründe durch die Zivildienstkommission. Der Zivildienst besteht in Dienstleistungen für die Allgemeinheit (Krankenanstalten, Rettungswesen, Sozialhilfe und anderes) über eine Dauer von 12 Monaten (seit 1997).

Aufgrund von Forderungen von Jugendverbänden und Friedensbewegung wurde der Zivildienst als Alternative für Wehrdienstverweigerer unter Berücksichtigung des Grundrechts der Gewissensfreiheit geschaffen. 2003 betrug die Zahl der eingelangten Zivildienst-Erklärungen 9.985 (bei 41.702 tauglichen Wehrpflichtigen).

Literatur#

  • P. Fessler, C. Keller, Der Zivildienst.Gesetz und Verordnungen, Kommentar und Tipps, 2002