Freie Gewerbe#
Gewerbe, für deren Antritt und Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist; zum Beispiel Werbeagentur, EDV-Dienstleistungen, Wechselstube, Versteigerung beweglicher Sachen, Pfandleiher. Gewerberecht.
Gewerbe, für deren Antritt und Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist; zum Beispiel Werbeagentur, EDV-Dienstleistungen, Wechselstube, Versteigerung beweglicher Sachen, Pfandleiher. Gewerberecht.