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Österreichisch-ungarische Monarchie (Österreich-Ungarn)#

--> Siehe das jüngste Werk von William. M. Johnston: "Österreich-Ungarn" - ausführliche Besprechung von M. Petrowsky

Österreichisch-ungarische Monarchie: Sprachgebiete., © Copyright Verlag Ed. Hölzel, Wien, für AEIOU.
Österreichisch-ungarische Monarchie: Sprachgebiete.
© Copyright Verlag Ed. Hölzel, Wien, für AEIOU.

Durch Abschluss des Ausgleichs mit Ungarn 1867 wurde das Kaisertum Österreich aus einem Einheitsstaat in eine Doppelmonarchie (Dualismus) umgewandelt. Die österreichische und die ungarische Reichshälfte wurden gleichberechtigte selbständige Staatsgebilde. Gemeinsam für beide Staaten waren das Staatsoberhaupt, die Auswärtigen Angelegenheiten, das Militär- und das Finanzwesen. Eine Währungs- und Zollunion bzw. ein alle 10 Jahre erneuertes Wirtschaftsbündnis gewährleistete die wirtschaftliche Einheit beider Länder. Die beiden Reichsteile waren: 1) "Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (Cisleithanien): Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Krain, Küstenland (Görz-Gradisca, Triest, Istrien), Dalmatien, Böhmen, Mähren, Österreich-Schlesien, Galizien und Bukowina; sie unterstanden der Person des "Kaisers von Österreich". Die Sammelbezeichnung "Österreich" für diese Gebiete wurde 1915 offiziell. 2) "Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone" (Transleithanien): Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien und Fiume; an der Spitze stand der "apostolische König von Ungarn". - Dazu kamen die türkischen Provinzen Bosnien und Herzegowina, 1878 von der österreichisch-ungarischen Monarchie besetzt, 1908 als Reichsland einverleibt und vom gemeinsamen Finanzministerium verwaltet. Eine Verfassung für beide Reichsteile kam nie zustande. Die Verwaltung übten die Delegationen gemeinsam mit den verantwortlichen Ministern aus. Der Monarch verfügte über das gesamte Heer. Die Verfassung der österreichischen Reichshälfte beruhte auf den Staatsgrundgesetzen von 1867, jene der einzelnen Kronländer auf einem Dekret von 1861 (15 Landesordnungen). Der Monarch übte die gesetzgebende Gewalt gemeinsam mit dem Reichsrat, in Landesangelegenheiten mit den Landtagen der Kronländer aus. Der Reichsrat bestand aus dem Herrenhaus von 291 (1914) Mitgliedern und dem Abgeordnetenhaus von zuletzt 516 Mitgliedern (auf 6 Jahre vom Volk gewählt).

Die Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie fällt fast zur Gänze in die Regierungszeit von Kaiser Franz Joseph I. (Franzisko-josephinische Ära). Nach Franz Josephs Tod (21. 11. 1916) übernahm sein Großneffe als Kaiser Karl I. (in Ungarn als König Karl IV.) das Reich.

Die österreichisch-ungarischen Monarchie war der zweitgrößte Staat (nach Russland) Europas und eine der entscheidenden Großmächte. Mit reichen Bodenschätzen, fruchtbaren Böden, vielseitiger Industrie, günstigen Verkehrswegen und Meereshäfen und einem Territorium, das den größten Teil des Donauraums mit den Ostalpen-, Sudeten-, Karpaten- und Adrialändern umfasste, war sie ein ideales Wirtschaftsgebiet: Aus den Alpenländern kam Holz, Vieh, Eisen und Salz, Industrieregionen waren besonders Wien, Niederösterreich und die Steiermark, die nördlichen Länder Böhmen, Mähren und Schlesien verfügten neben einer guten Landwirtschaft über Textil-, Eisen- und Nahrungsmittelindustrie sowie über Stein- und Braunkohlelager, Land- und Forstwirtschaft dominierten in Ungarn, Kroatien und Slawonien. Aufgrund der gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Wirtschaftsräume war der Außenhandel der österreichisch-ungarischen Monarchie relativ gering. Sie war ein Vielvölkerstaat, und die daraus resultierende Nationalitätenfrage konnte trotz vieler Bemühungen (Föderalismus) nie gelöst werden und führte zum Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie am Ende des Ersten Weltkriegs. In Cisleithanien lebten 1910 35,5 % Deutschsprachige (im Gesamtgebiet 19,12 %), in Transleithanien 48 % Magyaren (im eigentlichen Ungarn 54,5 %, im Gesamtstaat 19,12 %), Tschechen und Slowaken stellten 16,5 %, Serben und Kroaten 10,5 %, Polen 10 %, Ukrainer 8 %, Rumänen 6,5 %, Slowenen 2,5 %, Italiener und andere 2 % der Einwohner. Nach Religionen gliederte sich die Bevölkerung in 77,7 % Katholiken, 8,8 % Evangelische, 8,7 % Orthodoxe, 4 % Juden und 0,8 % Anhänger sonstiger Bekenntnisse. Zu spät proklamierte Kaiser Karl am 16. 10. 1918 einen Nationalitätenbundesstaat. Die einzelnen Nationen schufen sich bereits selbständige Staaten oder schlossen sich Nationen außerhalb der Reichsgrenzen an. Deutschsprachige Abgeordnete des Reichsrats riefen als "deutschösterreichischer Nationalrat" die Republik aus (Erste Republik). Die Friedensverträge von Saint-Germain (1919 mit Österreich) und Trianon (1920 mit Ungarn) besiegelten die Aufteilung der österreichisch-ungarischen Monarchie unter die Nachfolgestaaten.

Die Länder der österreichisch-ungarischen Monarchie#

Landkm²Einwohner (in 1000) 1914Hauptstadt
Österreich unter der Enns (NÖ.)19.8253.635,0Wien
Österreich ob der Enns (OÖ.)11.982864,0Linz
Steiermark22.4251.467,8Graz
Kärnten10.326406,2Klagenfurt
Salzburg7.153221,3Salzburg
Tirol26.683979,7Innsbruck
Vorarlberg2.602150,8Bregenz
Krain9.954530,2Laibach (Ljubljana)
Küstenland (Triest,Görz-Gradisca, Istrien)7.969938,0Triest (Trieste)
Dalmatien12.831667,6Zara (Zadar)
Böhmen51.9476.860,0Prag (Praha)
Mähren22.2222.666,6Brünn (Brno)
Ö.-Schlesien5.147776,0Troppau (Opava)
Galizien78.4978.211,8Lemberg (Lwìw)
Bukowina10.441818,3Czernowitz (Chernovtsy)
Österreich300.00429.193,3Wien
Ungarn282.87018.810,9Budapest
Fiume2048,8Fiume (Rijeka)
Kroatien-Slawonien42.5212.669,9Agram (Zagreb)
Ungarn325.41121.480,8Budapest
Bosnien und Herzegowina51.2002.075,8Sarajewo (Sarajevo)
Österreich-Ungarn676.61552.749,9Wien

Ministerpräsidenten der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder#

Friedrich Frh. v.Beust*Febr.-Dez. 1867
Carlos Fürst AuerspergDez. 1867-Sept. 1868
Eduard Gf. TaaffeSept. 1868-Jän. 1870
Leopold Hasner Ritter v.ArthaJän. 1870-Apr. 1870
Alfred Gf. PotockiApr. 1870-Febr. 1871
Karl S. Gf. v.HohenwartFebr. 1871-Okt. 1871
Ludwig Frh. v.HolzgethanNov. 1871
Adolf Fürst AuerspergNov. 1871-Febr. 1879
Karl v. StremayrFebr.-Aug. 1879
Eduard Gf. TaaffeAug. 1879-Nov. 1893
Alfred Fürst zu Windisch-GraetzNov. 1893-Juni 1895
Erich Gf. v.KielmanseggJuni-Sept. 1895
Kasimir Gf. BadeniSept. 1895-Nov. 1897
Paul Gautsch Frh. v.FrankenthurnNov. 1897-März 1898
Franz Gf. v. Thun und HohensteinMärz 1898-Sept. 1899
Manfred Gf. Clary und AldringenOkt.-Dez. 1899
Heinrich v.WittekDez. 1899-Jän. 1900
Ernest v.KoerberJän. 1900-Dez. 1904
Paul Gautsch Frh. v.FrankenthurnJän. 1905-April 1906
Konrad Prinz zu Hohenlohe-SchillingsfürstMai-Juni 1906
Max Wladimir Frh. v.BeckJuni 1906-Nov. 1908
Richard Gf. v.Bienerth-SchmerlingNov. 1908-Juni 1911
Paul Gautsch Frh. v.FrankenthurnJuni-Nov. 1911
Karl Gf. v.StürgkhNov. 1911.-Okt. 1916
Ernest v. KoerberOkt.-Dez. 1916
Heinrich Gf. v.Clam-MartinicDez. 1916-Juni 1917
Ernst v.SeidlerJuni 1917-Juli 1918
Max Hussarek Frh. v.HeinleinJuli-Ende Okt. 1918
Heinrich LammaschEnde Okt.-11. Nov. 1918
Reichskanzler

Weiterführendes#

Literatur#

  • K. und M. Uhlirz, Handbuch der Geschichte Österreich-Ungarns, Band II/2 (1848-1914), 1941
  • Die Habsburgermonarchie 1848-1918, herausgegeben von A. Wandruszka und P. Urbanitsch, 3 Bände, 1973-80
  • Das Zeitalter Kaiser Franz Josephs, Ausstellungskatalog, Grafenegg 1984 und 1987
  • Österreich- Ungarn: Auf der Suche nach verborgenen Gemeinsamkeiten