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vom 27.07.2019, aktuelle Version,

Aktiengesetz (Österreich)

Basisdaten
Titel: Aktiengesetz 1965
Langtitel: 98. Bundesgesetz vom 31. März 1965 über Aktiengesellschaften
Abkürzung: AktG
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Gesellschaftsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 98/1965
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 1966
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 63/2019
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das österreichische Aktiengesetz regelt die Errichtung, die Verfassung, Rechnungslegung, Hauptversammlungen und Liquidation von Aktiengesellschaften.

Das Aktiengesetz regelt die Rechte und Pflichten der auf Aktien basierenden Kapitalgesellschaften. Zusätzlich zum Aktiengesetz sind die Vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs und des ABGB anwendbar.

Durch seine Strafbestimmungen gehört das Aktiengesetz auch zum Nebenstrafrecht.

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