Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 15.08.2018, aktuelle Version,

Bezirk Veglia

Der Bezirk Veglia (italienisch capitanato distrettuale di Veglia; slowenisch okrajni glavarstvo Krk; kroatisch kotarsko satničtvo Krk) war ein Politischer Bezirk in der Markgrafschaft Istrien. Der Bezirk umfasste die Insel Krk (Veglia). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Gemeinde Krk (Veglia).

Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg im Zuge des Vertrags von Saint-Germain 1919 Jugoslawien zugeschlagen und ist seit 1991 Teil Kroatiens.

Geschichte

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1]

Der spätere Bezirk Veglia war zunächst Teil des Bezirks Lussin, der 1868 aus den drei Gerichtsbezirken Cherso (Cres), Lussin (Lošinj) und Veglia (Krk) geschaffen wurde.[2]

Per 1. Dezember 1905 wurde der Gerichtsbezirk Veglia vom Bezirk Lussin abgespalten und zu einem eigenständigen Bezirk erhoben.[3]

Im Bezirk Veglia lebten 1910 21.259 Menschen. Von der Bevölkerung hatten 1910 19.533 Kroatisch (91,9 %) als Umgangssprache angegeben, 1.544 Personen sprachen Italienisch (7,3 %), 25 Deutsch (0,1 %) und 29 Slowenisch (0,1 %). Der Bezirk umfasste zuletzt eine Fläche von 428,45 km² bzw. einen Gerichtsbezirk mit sieben Gemeinden.

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1905, LXIX. Stück, Nr. 172: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Veglia im Küstenlande“

Literatur

  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Orts-Repertorium von Triest und Gebiet, Görz, Gradisca und Istrien. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium vom Küstenlande. Auf Grundlage der Volkszählung vom 31. Dezember 1896 bearbeitet. Wien 1885
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Special-Orts-Repertorium des Österreichisch-Illyrischen Küstenlandes. Neubearbeitung auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. December 1890. Wien 1894
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)