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vom 11.08.2018, aktuelle Version,

Bundeszentralbehörde

Die Bundeszentralbehörde war eine Behörde des Deutschen Bundes. Sie hatte ihren Sitz in Frankfurt am Main und bestand von 1833 bis 1842. Sie stand für die zweite Welle der Demagogenverfolgungen im Vormärz.[1]

Hintergrund und Aufgabe

Franz August Eichmann

Nach den Karlsbader Beschlüssen war 1819 die Mainzer Zentraluntersuchungskommission entstanden. Auf Betreiben Österreichs gründeten die Mitglieder des Deutschen Bundes die Bundes-Central-Behörde im Juni 1833. Anlass war der Frankfurter Wachensturm am 3. April 1833, den sie untersuchen sollte. Sie bestand aus fünf Richtern und ihren Ministerialreferenten, die die fünf Mitgliedstaaten entsandten: das Kaisertum Österreich, die Königreiche Preußen, Bayern und Württemberg und das Großherzogtum Hessen.[2] Die Behörde sammelte Informationen und Personaldaten und koordinierte die Unterdrückung revolutionärer Schriften.

Im Streit um die Vorherrschaft in Deutschland war sie bald ein Zankapfel unter den beteiligten Staaten. Bereits 1835 versuchten das Großherzogtum Baden, dann auch Bayern und Hessen-Darmstadt, die zu teure Behörde wieder aufzulösen. Metternich schlug stattdessen die Einrichtung eines Zentralinformationsbüros nach dem Mainzer Muster vor. Die Pläne scheiterten am Einspruch Preußens, das die Arbeit der Behörde noch nicht als erledigt ansah, und am Attentat auf den französischen König Louis-Philippe I. am 28. Juli 1835.

1836 versuchte Badens neuer Außenminister Friedrich von Blittersdorf statt der Behörde eine zentrale Bundespolizei einzurichten. Metternich stimmte zu, scheiterte aber wieder an der Ablehnung Preußens. 1838 warb Metternich für eine „Justizkommission“; im Grunde aber hatte sein Lieblingsprojekt nur einen neuen Namen bekommen. Preußen stimmte in der Hoffnung zu, bei der auf drei Amtsträger verkleinerten Behörde mit Österreich den Ton angeben zu können. Hingegen hatte sich Bayern bereits 1837 gegen jede Veränderung an der Behörde gestellt; aus Furcht vor Ausgrenzung blockierte es die Initiative.

Preußens neuer (liberalerer) König Friedrich Wilhelm IV. schränkte 1840 die Demagogenverfolgung ein und erließ im August 1840 eine Kabinettsorder, die Behörde schnellstmöglich aufzulösen. Österreich war gegen die Auflösung, weil die Umtriebe fortbestünden und sich eine nur vertagte Behörde im Bedarfsfall schnell wieder einrichten ließe. Die Bundesversammlung entschied zwei Jahre später zu Gunsten Österreichs. Die Bundeszentralbehörde wurde im August 1842 vertagt, blieb formell aber bis 1848 erhalten.[2]

Zu den Richtern der Bundeszentralbehörde, den sog. Demagogenverfolgern, gehörten Heinrich von Prieser und Carl Ernst von Preuschen.

Nachlass

Erhalten sind 315 Sitzungsprotokolle mit über 7.300 Paragraphen und das Gesamtinkulpatenverzeichnis; das „Schwarze Buch“ erschien 1838 und umfasst mit seinem Nachtrag (1842) insgesamt 2.140 Personen, die von 1830 bis 1842 wegen politischer Vergehen gerichtlich in Erscheinung getreten waren. Das Verzeichnis ging nie in den praktischen Gebrauch der Polizeibehörden über.[2]

Literatur

  • Manuel Kuck: Die Frankfurter Bundeszentralbehörde 1833–1842. Eine Ermittlungsbehörde zwischen deutscher Gründlichkeit und zwischenstaatlichem Ränkespiel. aventinus nova Nr. 14 (Winter 2009), in: aventinus, URL: (abgerufen am 10. August 2012)
  • Leopold Friedrich Ilse: Geschichte der politischen Untersuchungen, welche durch die neben der Bundesversammlung errichteten Commissionen, der Central-Untersuchungs-Kommission zu Mainz und der Bundes-Central-Behörde zu Frankfurt in den Jahren 1819 bis 1827 und 1833 bis 1842 geführt sind. Frankfurt am Main 1860.
  • Werner Kowalski: Vom kleinbürgerlichen Demokratismus zum Kommunismus, Bd. 2: Die Hauptberichte der Bundeszentralbehörde in Frankfurt am Main von 1838 bis 1842 über die deutsche revolutionäre Bewegung. Topos Ruggell, Vaduz 1978, ISBN 978-3-289-00161-6 (= Archivalische Forschungen zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung Band 5/2 GoogleBooks).
  • Theodor Adolf Löw: Die Frankfurter Bundeszentralbehörde von 1833–1842. Gelnhausen 1933 (Zugleich Dissertation an Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main 1931).

Einzelnachweise

  1. Harald Lönnecker (2011)
  2. 1 2 3 M. Kuck, 2009