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vom 28.04.2022, aktuelle Version,

Burgenländischer Landtag

Burgenländischer Landtag
Basisdaten
Sitz: Landhaus in Eisenstadt
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1922
Abgeordnete: 36
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 26. Jänner 2020
Nächste Wahl: 2025
Vorsitz: Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ)
         
Sitzverteilung: Landesregierung (19)
  • SPÖ 19
  • Opposition (17)
  • ÖVP 11
  • FPÖ 3
  • GRÜNE 2
  • Parteiloser 1
  • Website
    www.bgld-landtag.at

    Der Burgenländische Landtag ist das Gesetzgebungsorgan des österreichischen Bundeslandes Burgenland. Er besteht aus 36 Abgeordneten, die vom Landesvolk auf fünf Jahre gewählt werden. Die letzte Wahl hat am 26. Jänner 2020 stattgefunden. Wahlen erfolgen nach der Landtagswahlordnung 1995, die – entsprechend den politischen Bezirken – sieben Wahlkreise vorsieht.

    Landtagsabgeordnete und Landtagsklubs

    Der Landtag besteht aus höchstens 36 Landtagsabgeordneten. Ihre Wahl werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, freien, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes gewählt. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind alle Landesbürgerinnen und Landesbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Der Wahltag muss ein Sonntag oder ein anderer öffentlicher Ruhetag sein.

    Ein Klub ist ein Zusammenschluss von mindestens 2 Landtagsabgeordneten (vgl. § 10 Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages). Derzeit gibt es vier Landtagsklubs:

    Die personelle Grundausstattung eines Klubs umfasst einen Klubdirektor und eine Sekretariatskraft. Zudem sind jedem Klub bei einer Mitgliederzahl ab vier: ein Referent, bei einer Mitgliederzahl ab sechs: ein Referent und ein Sachbearbeiter, bei einer Mitgliederzahl ab zehn: zwei Referenten, zwei Sachbearbeiter sowie ein halbes Vollzeitäquivalent einer Sekretariatskraft, bei einer Mitgliederzahl ab fünfzehn: drei Referenten, drei Sachbearbeiter sowie ein halbes Vollzeitäquivalent einer Sekretariatskraft, zur Verfügung zu stellen.

    Organe des Landtags

    Präsidentin

    Die Landtagspräsidenten werden von den Abgeordneten aus ihren Reihen gewählt. Wie auch im Nationalrat bilden die Präsidenten mit den Obleuten der Klubs, die auf Landesebene Landtagsklubs heißen, die Präsidialkonferenz.

    Erste Republik (1918–1938)

    Name Partei Amtszeit
    Josef Fischl GDVP 15. Juli 1922 (Alterspräsident)
    Josef Wimmer SDAP 15. Juli 1922 – 13. November 1923
    Hans Morawitz SDAP 4. Jänner 1924 – 30. April 1925
    Oskar Brugnak SDAP 30. April 1925 – 20. Mai 1927
    Ernst Hoffenreich SDAP 20. Mai 1927 – 5. Dezember 1930
    Johann Thullner CS 5. Dezember 1930 – 11. Dezember 1933
    Michael Koch CS–Heimwehr 11. Dezember 1933 – 31. Oktober 1934

    Zweite Republik (seit 1945)

    Name Partei Amtszeit
    Josef Kast ÖVP 13. Dezember 1945 (Alterspräsident)
    Martin Wetschka ÖVP 13. Dezember 1945 – 4. November 1949
    Johann Grabenhofer ÖVP 4. November 1949 – 19. März 1953
    Josef Lentsch ÖVP 19. März 1953 – 22. Juni 1956
    Lorenz Karall ÖVP 22. Juni 1956 – 5. Mai 1960
    Johann Hautzinger ÖVP 5. Mai 1960 – 17. April 1964
    Fred Sinowatz SPÖ 17. April 1964 – 28. Juni 1966
    Karl Krikler SPÖ 28. Juni 1966 – 27. Oktober 1977
    Matthias Pinter SPÖ 27. Oktober 1977 – 30. Oktober 1987
    Johann Halbritter ÖVP 30. Oktober 1987 – 18. Juli 1991
    Wolfgang Dax ÖVP 18. Juli 1991 – 1996
    Erwin Schranz ÖVP 1996 – 28. Dezember 2000
    Walter Prior SPÖ 28. Dezember 2000 – 24. Juni 2010
    Gerhard Steier SPÖ 24. Juni 2010 – 9. Juli 2015
    Christian Illedits SPÖ seit 9. Juli 2015 – 28. Februar 2019[1]
    Verena Dunst SPÖ seit 28. Februar 2019[1]

    2. und 3. Präsidenten

    Der Landtag wählt auch einen 2. und 3. Präsiendent. Diese habe die Aufgaben in Fall der Verhinderung der Präsidentin diese zu vertreten (vgl. § 7 Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages).

    In der 22. Wahlperiode wurden als 2. Präsident der Abgeordnete Georg Rosner (ÖVP) und als 3. Präsident Kurt Maczek (SPÖ) vom Landtag gewählt.

    Präsidialkonferenz

    Die Präsidialkonferenz setzt sich zusammen aus den Landtagspräsidenten und Klubobfrauen und -männern. Sie ist ein beratendes Organ und erstattet insbesondere Vorschläge zur Erstellung und Durchführung der Arbeitspläne zur Festlegung der Tagesordnungen und der Sitzungen des Landtages, zur Zuweisung von Vorlagen an die Ausschüsse sowie zur Koordinierung der Sitzungszeiten der Ausschüsse.

    Derzeit in der 22. Wahlperiode setzt sich die Präsidialkonferenz wie folgt zusammen:

    Präsidentin Verena Dunst (SPÖ), 2. Präsident Georg Rosner, 3. Präsident Kurt Maczek, SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich, ÖVP-Klubobmann Markus Ulram, FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz und GRÜNE-Klubobfrau Regina Petrik.

    Ausschüsse

    Der Landtag muss Ausschüsse einsetzen (vgl. Artikel 21 Landesverfassung Burgenland). Die Ausschüsse haben die Aufgabe Vorberatungen von Verhandlungsgegenstände der Vollversammlung des Landtags durchzuführen (vgl. Art. 21. Abs. 2 Landesverfassung Burgenland).

    In der 22. Wahlperiode gibt es 11 (Fach-)Ausschüsse:

    • Hauptausschuss,
    • Landesrechnungshofausschuss,
    • Agrarausschuss,
    • Ausschuss für europäische Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
    • Finanz-, Budget- und Haushaltsausschuss,
    • Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss,
    • Petitionsausschuss,
    • Rechtsausschuss,
    • Sozialausschuss,
    • Umweltausschuss und
    • Wirtschaftsausschuss.

    Zusätzlich gibt es in der 22. Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss.

    Landes-Rechnungshof

    Der Landes-Rechnungshof ist ein Organ des Landtages und als solches bei Erfüllung der ihm zukommenden Aufgaben an keine Weisungen von Organen der staatlichen Verwaltung gebunden und nur dem Landtag verantwortlich.

    Direktor ist Andreas Mihalits.

    Landtagsdirektion

    Die Parlamentsverwaltung des Burgenländischen Landtags heißt Landtagsdirektion. Ihr obliegt die Besorgung der parlamentarischen Dienste und der Verwaltungsangelegenheiten und ist der Präsidenten des Landtages unterstellt. Die Leitung der Landtagsdirektion obliegt, unbeschadet des Weisungsrechtes des Präsidenten des Landtages, dem Landtagsdirektor.

    Landtagsitz

    Sitz des burgenländischen Landtages im sogenannten Landhaus in Eisenstadt

    Der Landtag hat seinen Sitz im Landhaus in Eisenstadt und im Zubau, das sog. Landhaus-Neu. Er tagte von 1922 bis 1929 in der Martinkaserne und von 1930 bis heute im Landhaus.[2]

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. 1 2 orf.at: Doskozil als Landeshauptmann angelobt. Artikel vom 28. Februar 2019, abgerufen am 28. Februar 2019.
    2. Das Burgenland in der Zwischenkriegszeit 1922 bis 1934, auf www.burgenland.at (Zugriff am 21. Juni 2015)