Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 03.09.2020, aktuelle Version,

Devolutionsantrag

Der Devolutionsantrag ist eine in § 73 des österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes normierte Möglichkeit, bei Verletzung der Entscheidungspflicht einer Behörde in einem Verfahren, in dem gegen den erlassenen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung erhoben werden kann (administrativer Instanzenzug), den Übergang der Zuständigkeit auf die Berufungsbehörde zu verlangen. Seit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 gibt es den administrativen Instanzenzug nur mehr in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde.

In anderen Verwaltungsverfahren und bei einer Verletzung der Entscheidungspflicht durch das in zweiter Instanz zuständige Gemeindeorgan ist das Rechtsmittel der Säumnisbeschwerde an ein Verwaltungsgericht zulässig.

Verletzt ein Verwaltungsgericht die Entscheidungspflicht, ist ein Fristsetzungsantrag beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zulässig.