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vom 30.05.2015, aktuelle Version,

Dienstgeberabgabe

Als Dienstgeberabgabe, umgangssprachlich auch U-Bahn-Steuer genannt, wird eine Steuer in Wien bezeichnet, die im Jahr 1970 zur Mitfinanzierung der U-Bahn vom Wiener Landtag beschlossen wurde und noch immer eingehoben wird. Die Abgabe ist für den U-Bahn-Bau zweckgebunden.

Sie ist von den Unternehmen für alle Mitarbeiter, die in Wien ihren Arbeitsplatz haben, zu entrichten. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag für jeden Arbeitnehmer. Bis zur Währungsumstellung auf den Euro waren es 10 Schilling, die pro angefangener Kalenderwoche für jeden Mitarbeiter an die Stadtkasse einzuzahlen waren. Dieser Betrag wurde danach auf 0,72 Euro umgerechnet. Mit 1. Juni 2012 wurde die Abgabe auf 2 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderwoche angehoben.[1] Die Abgabe muss vom Arbeitgeber selbst berechnet werden und ist jeweils bis zum 15. des Folgemonats fällig.

Von der Abgabe sind unter anderem Dienstverhältnisse befreit, bei denen der Dienstnehmer das 55. Lebensjahr überschritten hat oder bei denen die wöchentliche Arbeitszeit das Ausmaß von zehn Stunden nicht übersteigt.

Die Abgabe brachte der Stadt Wien im Jahr 2013 Einnahmen von etwas mehr als 67 Millionen Euro.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. LGBl Wien 25/2012 Landesgesetzblatt für Wien (PDF, abgerufen am 17. April 2013; 92 kB)
  2. http://www.wien.gv.at/finanzen/budget/ra13/pdf/18.pdf
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