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vom 09.01.2020, aktuelle Version,

EN 82079

DIN EN 82079-1
Bereich Dokumentation
Titel Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung – Teil 1: Allgemeine Grundsätze und ausführliche Anforderungen Gliederung, Inhalt und Darstellung
Letzte Ausgabe 2013-06
ISO IEC 82079:2012

Die Europäische Norm EN 82079-1 vom September 2012 regelt den Entwurf und das Erstellen von AnleitungenGliederung, Inhalt und Darstellung und umfasst uneingeschränkt kleine sowie große und komplexe Produkte. Die Norm ersetzte die EN 62079 vom April 2001.

Die nationale deutsche Ausgabe als DIN-Norm DIN EN 82079-1 hierzu ist zugleich VDE 0039-1 und im Juni 2013 erschienen. Die nationalen Ausgaben in Österreich und der Schweiz repräsentieren ebenfalls den letztgültigen Stand der EN 82079-1, nämlich: ÖVE/ÖNORM EN 82079-1 von Juli 2013 bzw. SN EN 82079-1 von 2012.

Sie beschreibt die Grundlagen zur Erstellung, Gliederung und Darstellung, außerdem Selbstbewertungshinweise von Anleitungen – nicht aber den Umfang. Die Norm basiert auf der IEC SC 3B „Documentation“ und ISO TC 10 „Technical drawings product definitions and related documentation“.

In Deutschland ist das nationale Arbeitsgremium K 113 „Generierung, Repräsentation und Austausch von Produktdaten und Dokumentationen“ der DKE zuständig.

Ausrichtung

Gebrauchsanleitungen sollen Informationen bieten, um das Risiko durch die Benutzung des Produktes, durch Anwendungsfehler oder ineffizienten Betrieb zu mindern und so Risiken und Gefahren zu versprachlichen.

„Sie müssen direkt dabei helfen, vorhersehbare Fehlanwendungen zu verhindern, die zu Gefährdungen führen können […]“

Anwendung

Angewendet wird sie von Technischen Redakteuren und Illustratoren, Software-Entwicklern und Übersetzern für Technische Dokumentationen. Sie legt normative Mindestanforderungen als Stand der Technik des Anlagen- und Maschinenbaus fest, aber auch für alle Produkte und Dienstleistungen, für

  • Verständlichkeit
  • Inhalt und Struktur
  • Aussehen und Gestaltung
  • Sprache

Prüfverfahren

Der Anhang A handelt von Prüfverfahren, Anleitungen, Expertengutachten und Gebrauchstauglichkeit sowie der Auswertung dieser Prüfungen anhand von Checklisten im Anhang B und C.

Diese Checklisten definieren:

  • Mindestanforderungen
  • freie Verwendbarkeit
  • Verfügbarkeiten