Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 05.09.2014, aktuelle Version,

Exekution (gerichtliche Pfändung)

Der Begriff Exekution bezeichnet in Österreich eine gerichtliche Pfändung. Hierzu kommt es beispielsweise im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage. Bei einer Exekution führt ein gerichtlich bestelltes Vollstreckungsorgan eine Beschlagnahme von privaten oder manchmal auch betrieblichen Gütern durch. In Deutschland und Österreich heißt die entsprechende Person Gerichtsvollzieher.

Bei einer Gehaltsexekution wird der ausstehende Betrag direkt beim Arbeitgeber des Schuldners eingetrieben. Der gepfändete Betrag wird dabei bei der Lohnverrechnung vom ausstehenden Gehalt abgezogen und dem Gläubiger direkt überwiesen.

Bleibt der aushaftende Kredit oder der Wechsel weiterhin ungedeckt, kann die Exekution bis zur Zwangsversteigerung oder Pfändung bis auf das Existenzminimum führen.

Siehe auch