Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 15.08.2020, aktuelle Version,

Fünf-Gulden-Männer

Als Fünf-Gulden-Männer oder Fünfguldenmänner bezeichnete man die ab der cisleithanischen Wahlreform von 1882 in der dritten Kurie zugelassenen männlichen Wahlberechtigten der österreichischen Reichshälfte der Donaumonarchie.

Hintergrund

Mit der Herabsetzung des Steuerzensus von 10 Gulden auf fünf unter dem Ministerpräsidenten Graf Eduard Taaffe erlangten 1882 (für den Reichsrat) bzw. 1885 (auf kommunaler Ebene in Wien) breite Schichten des unteren Mittelstandes, kleine Händler (Greißler), Handwerker und Gewerbetreibende das Wahlrecht. Sie stellten die Basis und die Kerntruppen für die neu gegründete Christlichsoziale Partei Karl Luegers, der sich sehr für die Senkung des Zensus eingesetzt hatte.[1][2] Die antiindustrielle, antikapitalistische und antisemitische Einstellung dieser von zum Teil übermächtiger Konkurrenz bedrohten Modernisierungsverlierer prägte danach auf lange Zeit die Ideologie der von Lueger gegründeten Partei, und Karl Lueger bediente als begabter Demagoge die Bedürfnisse und Ängste seiner sprichwörtlich gewordenen „Fünf-Gulden-Männer“.[3]

Es kam allerdings, dem Zug der Zeit entsprechend, zu weiteren Wahlrechtserweiterungen. Durch das cisleithanische Wahlreformgesetz vom 14. Juli 1896 wurde unter Ministerpräsident Graf Kasimir Felix Badeni der Mindestzensus auf vier Gulden gesenkt, und eine neue, allgemeine Kurie ohne Zensus eingeführt. 1907 kam es sogar zu den ersten Reichsratswahlen mit allgemeinem gleichen Männer-Wahlrecht.[4] Dies hätte, auf Wiener Gemeindeebene nachvollzogen, das Ende der Dominanz der Christlichsozialen im Wiener Gemeinderat bedeutet. Aus diesem Grund verzögerten Lueger und seine Nachfolger eine entsprechende kommunale Wahlreform bis zum Ende der Donaumonarchie.

Literatur

  • Karl Ucakar: Demokratie und Wahlrecht in Österreich – Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik. (= Österreichische Texte zur Gesellschaftskritik. Band 24.) Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1985, ISBN 3-900-35147-3.
  • Ilse Reiter: Gustav Harpner (1864–1924) : vom Anarchistenverteidiger zum Anwalt der Republik. Böhlau, Wien 2008, ISBN 978-3-205-78144-8, (online S. 23.).
  • Kurt Schubert: Der christlichsoziale Antisemitismus. in: Die Geschichte des österreichischen Judentums. Böhlau, Wien 2008, ISBN 978-3-205-77700-7, (online, S. 93).
  • John W. Boyer: Das Ende der Liberalen und die Eroberung Wiens durch die Antisemiten. in: Karl Lueger: (1844–1910). Christlichsoziale Politik als Beruf. Böhlau, Wien 2010, ISBN 978-3-205-78366-4. (online, S. 134.)

Einzelnachweise

  1. Ilse Reiter: Gustav Harpner (1864–1924): vom Anarchistenverteidiger zum Anwalt der Republik. Böhlau, Wien 2008 S. 23.
  2. Gemeinderat, Wiener. In: dasrotewien.at – Weblexikon der Wiener Sozialdemokratie. SPÖ Wien (Hrsg.)
  3. Robert Maximilian Ascher: Der Schuhmeier. – Neunzehntes Kapitel.
  4. Die “Fünfguldenmänner” und Eine fünfte Kurie, dann das allgemeine Wahlrecht für Männer auf parlament.gv.at, abgerufen am 30. November 2014.