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vom 13.03.2018, aktuelle Version,

Facharbeiterbrief

Der Facharbeiterbrief ist eine Urkunde, die die erfolgreiche Berufsbildung in einigen Branchen bestätigt. Er entspricht dem Gesellenbrief im Handwerk und dem Kaufmannsgehilfenbrief in Handelsberufen.

DDR-Facharbeiterzeugnis von 1959

Deutschland

Den Facharbeiterbrief erhält man nach bestandener Abschlussprüfung vor der IHK in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie. Der Abschlussbrief macht Angaben über den erlernten Beruf (Berufsbezeichnung) und die bestandene Abschlussprüfung.

Dem Facharbeiterbrief gleichgestellt sind die in den verschiedenen Berufen als Abschlusszeugnis erteilten Gesellenbriefe im Handwerk und für den kaufmännischen Bereich das IHK-Prüfungszeugnis (früher auch genannt Kaufmannsgehilfenbrief).

In der DDR wurde dem, der seine Gesellenprüfung bestanden hat, ein Facharbeiterzeugnis ausgestellt.

Österreich

In Österreich erhält man den „Facharbeiterbrief“:

Einzelnachweise

Infos zur Lehrlingsausbildung in Österreich, Wirtschaftskammer Österreich, wko.at